Heute ist der 12.05.2026 und in Kiel, wo die Nächte oft lang und voller Leben sind, gibt es aktuelle, ernsthafte Warnungen, die in den Clubs und Bars der Stadt wie ein Schatten auf der Tanzfläche stehen. Die Polizei ist alarmiert und macht auf die Gefahr von K.o.-Tropfen aufmerksam, die in Getränken gemischt werden können. In Schleswig-Holstein wurden bereits mehrere Fälle gemeldet, doch das Dunkelfeld ist riesig. Viele Betroffene, so hört man, suchen erst Tage später Hilfe, wenn die Erinnerungen an die Nacht längst verblasst sind. Schwindel, Übelkeit und Gedächtnisverlust sind nur einige der Symptome, die auftreten können. Und die Täter? Die nutzen solche Drogen häufig für verabscheuungswürdige Taten wie sexuelle Übergriffe und Raub.

Hauptsächlich handelt es sich um Gammahydroxybutyrat (GHB), eine Substanz, die farblos, geruchlos und geschmacklos ist – für viele also unsichtbar, bis es zu spät ist. In diesem Jahr wurden in Kiel sieben Verdachtsfälle registriert, in Lübeck fünf und in Itzehoe vier. Die Dunkelziffer? Hoch. Die Polizei gibt einige Tipps: Getränke im Blick behalten, keine offenen Getränke von Fremden annehmen und auf seine Begleitpersonen achten. Schnelltests werden nicht empfohlen, da sie nicht alle Substanzen abdecken. Sollte man Symptome wie Schwindel oder Übelkeit verspüren, heißt es: sofort den Sicherheitsdienst oder die Polizei kontaktieren und einen Arzt aufsuchen.

Ein dunkles Phänomen

In den letzten 20 Jahren wurden K.o.-Tropfen kaum untersucht. Das Dunkelfeld ist so groß, dass Forscher wie Charlotte Förster von der TU Chemnitz Schwierigkeiten haben, verlässliche Daten zu sammeln. 2024 hat sie in Zusammenarbeit mit Partnern in Österreich ein Projekt gestartet, um die Bekanntheit und den Umgang mit K.o.-Tropfen im deutschsprachigen Raum zu erforschen. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass das Problem viel größer ist als ein Nischenphänomen. Doch trotz der Dringlichkeit der Materie hat Förster bisher keine staatliche Förderung oder politische Unterstützung erhalten. Im Rahmen ihrer Forschung wird das Projekt ausschließlich von privaten Sponsoren finanziert.

In einer spannenden Initiative wurde im Januar und Februar eine Edgar-Freecard-Kampagne organisiert. Diese Karten werden in knapp 300 Locations in den zehn größten Städten Deutschlands verteilt und sollen zur Teilnahme an einer Online-Studie aufrufen. Wie viele Menschen sind wirklich betroffen? Wie oft wird das Thema tabuisiert? Währenddessen wird der Druck auf die Politik größer, da auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt K.o.-Tropfen als „besonders widerwärtige Form der Gewaltausübung“ bezeichnet hat. Er hat sogar angekündigt, dass die Anwendung von K.o.-Tropfen zukünftig wie die Verwendung einer Waffe behandelt werden soll – eine klare Ansage, die jedoch nur greift, wenn solche Taten zur Anzeige gebracht und nachgewiesen werden können.

Gesetzesänderungen in Sicht

Gerade jetzt, in Mai 2026, wird ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) diskutiert. Dieser sieht schärfere Strafen für Sexualdelikte und schweren Raub im Zusammenhang mit K.o.-Tropfen vor. Geplant ist eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Das Ganze ist Anlass einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der klärte, ob das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen als Einsatz eines „gefährlichen Werkzeugs“ gilt. Das wurde verneint, doch die Gefährlichkeit dieser Substanzen muss bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

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Aktuell werden K.o.-Tropfen über § 177 StGB erfasst, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren sind bereits möglich. Aber die Diskussion dreht sich um den Mindeststrafrahmen, insbesondere im Vergleich zu anderen schweren Straftaten. Der neue Entwurf plant, den Begriff „gefährliches Mittel“ in die Gesetze aufzunehmen, was auch flüssige oder gasförmige Substanzen einschließen würde. Kritiker warnen jedoch vor unklaren Abgrenzungen und sehen keine strafrechtliche Lücke.

Ein Beispiel, das die Komplexität verdeutlicht: Eine Frau erstattet Anzeige wegen einer Sexualstraftat, vermutet K.o.-Tropfen, doch ein toxikologischer Nachweis ist nicht möglich. Eine Gesetzesänderung könnte die Qualifikation wegen „gefährlichen Mittels“ ermöglichen, aber das ändert nichts an der Beweislast. Und während die Öffentlichkeit auf Antworten wartet, bleibt die Umsetzung des Referentenentwurfs ungewiss.