Heute ist der 20.05.2026 und für alle Autofahrer in der Region Trier, Luxemburg und dem Saarland heißt es: Augen auf! Der Blitzer-Service hat wieder zugeschlagen und es gibt zahlreiche Geschwindigkeitsmessungen und Radarkontrollen. Wenn du heute unterwegs bist, sei vorsichtig, denn die Messungen finden an verschiedenen Standorten statt, die du dir gut merken solltest.

Die Kontrolleure sind vor allem auf der A1 in Flußbach, der L28 in Neunkirchen, der B41 in Idar-Oberstein und der B257 in Niederstedem aktiv. Morgens sind sie in Kirchberg, Val des bons malades, und Oberkorn, route de Belvaux, unterwegs, während sie mittags in Niederanven, rue Laach, und abends in Beaufort, route d’Eppeldorf, präsent sind. Aber das ist noch nicht alles! Auch im Saarland gibt es Kontrollen, zum Beispiel auf der L 102 in Gersheim und der BAB 8 zwischen AS Heusweiler und AK Neunkirchen. Also, gut aufpassen!

Bußgelder und Punkte

Was passiert, wenn du doch etwas zu schnell fährst? Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen können ganz schön ins Geld gehen. Innerorts bist du schon bei 10 km/h zu viel mit 30,00 € dabei – und das ist noch harmlos. Aber wehe, du überschreitest die Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h, dann kann es schnell auf 800,00 € und drei Monate Fahrverbot hinauslaufen. Außerorts sieht die Sache ähnlich aus, wobei die Strafen etwas niedriger ausfallen. Bis zu 10 km/h zu schnell kosten hier nur 20,00 €, aber auch hier sind die Strafen bei höheren Geschwindigkeiten nicht zu unterschätzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verjährung der Bußgeldbescheide. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung drei Monate. Diese Frist beginnt am Tag der Ordnungswidrigkeit – also dem Tag, an dem du geblitzt wirst. Sollte ein Bußgeldbescheid mehr als drei Monate nach dem Verstoß ausgestellt werden, verliert er seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass ein rechtzeitiger Blick auf das Datum der Messung und des Bescheids entscheidend sein kann.

Verjährung und Einspruch

Falls du einen Bußgeldbescheid erhältst, ist es wichtig zu wissen, dass es einige Möglichkeiten gibt, die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Ein Anhörungsbogen oder ein Einspruch gegen den Bescheid kann die Frist neu starten. Das ist besonders wichtig zu beachten, denn bei einem Einspruch verlängert sich die Verjährungsfrist automatisch um drei Monate. Wenn du also unsicher bist, ob du die Strafe bezahlen solltest, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

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Die Fristen beginnen immer um 0:00 Uhr am Tag nach dem Verstoß. Wenn das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, wird sie bis zum nächsten Werktag verlängert. Bei schwerwiegenden Verstößen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, kann die Verjährungsfrist sogar bis zu sechs Monate betragen. Hier ist also etwas Fingerspitzengefühl gefragt!

Rechtliche Unterstützung

Wenn du also heute durch die Stadt fährst oder auf den Landstraßen unterwegs bist, denk daran: Sicherheit geht vor! Und wenn du doch einen Bußgeldbescheid erhältst, scheue dich nicht, einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat zu fragen. Das kann dir helfen, die besten Optionen auszuschöpfen und vielleicht sogar die ein oder andere Strafe zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es immer besser, auf Nummer sicher zu gehen. Denn, wie man so schön sagt: Lieber einmal zu viel nachfragen als zu viel zahlen!