In Wuppertal, wo die Schwebebahn durch die Stadt schwebt und die Luft nach frischem Kaffee duftet, sorgt ein aktuelles Gerichtsurteil für Aufsehen. Ein Käufer eines Elektroautos hat nun das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Grund? Die tatsächliche Reichweite seines Fahrzeugs lag erheblich unter der beworbenen. Ein Urteil, das nicht nur den Kläger, sondern auch viele andere E-Auto-Käufer aufhorchen lässt.

Der Kläger, der ein Elektroauto der Marke B. Elektro für stolze 39.000 Euro erwarb, war von der beworbenen Reichweite von 332 bis 341 Kilometern laut WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) überzeugt. Doch die Realität sah ganz anders aus: Maximal 160 Kilometer schaffte sein Fahrzeug unter den von ihm genutzten Bedingungen – und das auch nur, wenn er im Eco-Modus über die Straßen fuhr, meist mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 bis 37 km/h. Ein Schock, der ihm die Freude am Fahren ordentlich vermiest hat!

Das Gerichtsurteil

Am Landgericht Wuppertal wurde schließlich entschieden, dass diese Abweichung von über 10 Prozent als erheblicher Mangel gilt. Der unabhängige Sachverständige stellte fest, dass unter den standardisierten WLTP-Bedingungen das Auto nur 282 Kilometer erreichte – also satte 18 Prozent weniger als versprochen! Der Grund dafür? Eine fortgeschrittene Degradation der Traktionsbatterie, die schneller alterte als normal. Ein echtes Dilemma für den Käufer, der das Fahrzeug vorwiegend innerorts nutzte.

Im Mai 2023 erklärte der Kläger seinen Rücktritt vom Kaufvertrag, nachdem er der Beklagten eine Frist zur Nachbesserung gesetzt hatte. Doch die Überprüfung des Fahrzeugs brachte keinen Mangel zutage, was die Sache noch frustrierender machte. Das Gericht sah das jedoch anders: Die Reichweitenangaben sind verbindlich und müssen unter den angegebenen Bedingungen erfüllbar sein. Der Händler muss nun rund 33.750 Euro zurückzahlen – eine schmerzhafte Lektion für die Autoindustrie.

Die rechtlichen Hintergründe

Das Urteil stärkt nicht nur den Rücken von diesem Käufer, sondern auch von vielen anderen E-Auto-Fans. Denn eine geringere als angegebene Reichweite stellt einen Sachmangel dar. Käufer haben das Recht auf Nachbesserung oder sogar auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Mangel erheblich ist. In diesem Fall war die Abweichung von den Versprechungen einfach zu groß: Die Herstellerangaben sind schließlich keine bloßen Durchschnittswerte, wie der Händler argumentierte. Das Gericht wies dies entschieden zurück und stellte klar, dass solche Abweichungen nicht akzeptiert werden können.

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Der Kläger hat nicht nur Anspruch auf den Kaufpreis, abzüglich der Nutzungsvorteile, sondern auch auf die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Ein echter Gewinn für die Verbraucher, die sich auf die Angaben der Hersteller verlassen – und zugleich ein Warnsignal für die Händler, ihre Versprechen ernst zu nehmen.

In einer Zeit, in der der Markt für Elektroautos boomt, zeigt dieses Urteil deutlich: Es ist nicht nur wichtig, die Fahrzeuge zu verkaufen, sondern auch, die Erwartungen der Kunden zu erfüllen. Denn nur so kann das Vertrauen in die neue Technologie gestärkt werden. E-Auto-Fahrer in Wuppertal und darüber hinaus dürfen nun hoffen, dass ihre nächsten Fahrten nicht nur emissionsfrei, sondern auch im Rahmen der versprochenen Reichweiten stattfinden.

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