Wuppertal als Innovationslabor: Ein neuer Rechtsrahmen für die Zukunft der Reallabore
Heute, am 16. Juni 2026, ist Wuppertal der Schauplatz für spannende Entwicklungen im Bereich der Reallabore. Diese transdisziplinären Experimentierräume bieten die Möglichkeit, dass Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung gemeinsam an innovativen Technologien und sozialen Prozessen tüfteln. Das Ziel? Erkenntnisse und Innovationen schneller in die Praxis zu übertragen. Ein ambitioniertes Vorhaben, das nun durch das Bundeserprobungsgesetz (BErpG) einen rechtlichen Rahmen erhält, der Anfang Mai 2026 beschlossen wurde.
Das BErpG regelt Testläufe in Echtzeit für neue Entwicklungen und passt das Recht an Innovationen an. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch gibt es Stimmen, die Nachbesserungen fordern. Das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“ hat sich dazu geäußert und sieht Verbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Definition von Reallaboren und den Innovationsbegriff. Diese sollten breiter gefasst und als Orte gesellschaftlicher Ko-Produktion von Wissen und Wandel verstanden werden. Das ist ein ganz zentraler Punkt in den Stellungnahmen, die auch von der Gesellschaft für Transdisziplinäre und Partizipative Forschung (GTPF) unterstützt werden.
Nachhaltigkeit im Fokus
Ein weiteres Anliegen des Netzwerks ist die stärkere Verankerung von Nachhaltigkeit im Gesetz. Hier wären Checklisten ein cleverer Ansatz, um die ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekte des Wandels systematisch in den Gesetzestext und die Antragsprüfung aufzunehmen. Wenn wir ehrlich sind, kann es nicht schaden, hier noch genauer hinzuschauen. Auch ein fairer Zugang für kleine Kommunen, Start-ups und zivilgesellschaftliche Initiativen ist wichtig. Niedrigschwellige Beratung und Schulungen könnten hier viel bewirken.
Die Rolle der Wissenschaft bei der Durchführung und Auswertung von Reallaboren muss zudem gestärkt werden. Schließlich sind es die Forscherinnen und Forscher, die mit ihrem Know-how den entscheidenden Beitrag leisten können. In der aktuellen Diskussion wird auch das Konzept der Transformation und Exnovation thematisiert, das im Gesetz Berücksichtigung finden sollte. Das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“, das 2019 gegründet wurde und mittlerweile über 120 Reallabore sowie 75 Mitgliedsorganisationen umfasst, hat mit seinen Beteiligten seit über 13 Jahren an der Entwicklung und Umsetzung dieser wichtigen Initiative gearbeitet.
Ein wichtiger Schritt in die Zukunft
Mit der Formulierungshilfe des Bundeskabinetts, die am 16. Juni 2026 beschlossen wurde, steckt ein weiterer großer Schritt in die Zukunft. Das BErpG wird damit umbenannt und soll die Rahmenbedingungen für Tests von Innovationen und technischen Entwicklungen verbessern. Es ermöglicht die Durchführung von Probeläufen unter nahezu realen Bedingungen, teilweise sogar außerhalb des geltenden Rechts, aber immer unter behördlicher Begleitung. Diese Freiräume könnten der Schlüssel zu echten Fortschritten in der Innovationslandschaft sein.
Besonders bemerkenswert ist die neue allgemeine Erprobungsklausel, die es erlaubt, testweise digitale oder vereinfachte Verfahren vor Ort umzusetzen. Hier liegt eine große Chance, veraltete Verwaltungsstrukturen aufzubrechen und Raum für kreative Lösungen zu schaffen. So könnten beispielsweise im Gesundheitswesen, Jugendmedienschutz oder Bildungsbereich neue Wege beschritten werden. Und wer weiß, vielleicht wird auch die Europäische Brieftasche für digitale Identität bald Realität.
Die Entwicklungen rund um das BErpG und die Reallabore zeigen, dass die Bundesregierung bereit ist, Innovationen in Deutschland freier entwickeln zu lassen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, das im Koalitionsvertrag und der Staatsmodernisierungsagenda fest verankert ist. Doch wie jede gute Geschichte, braucht auch diese ihre Protagonisten – und die sind in den Reallaboren zu finden, wo die Zukunft aktiv gestaltet wird.
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