Heute ist der 3.06.2026 und wir sind in Wuppertal, einer Stadt, die für ihre Schwebebahn bekannt ist. Aber heute geht es um ein ganz anderes Thema: Elektroautos und ihre oft beworbenen Reichweiten. Das Thema könnte nicht aktueller sein, denn ein jüngstes Urteil des Landgerichts Wuppertal hat für Aufsehen gesorgt. Dabei geht es um die Frage, ob Käufer von E-Autos vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs deutlich unter den Herstellerangaben liegt.
Ein Käufer hatte genau das erlebt. Er stellte fest, dass die Reichweite seines E-Autos nicht den Angaben entsprach. Statt der beworbenen 332 Kilometer konnte er nur 282 Kilometer aus dem Akku kitzeln – das sind etwa 18 Prozent weniger, als er erwartet hatte. Nach erfolglosen Versuchen, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben, entschloss er sich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Gericht entschied, dass die WLTP-Reichweitenangaben keine unverbindlichen Werbeaussagen sind. Sie gelten als öffentliche Herstellerangaben, und das lässt die Käufer nicht kalt. Die tatsächliche Reichweite wurde objektiv im Labor unter WLTP-Bedingungen festgestellt, was die Sache umso interessanter macht.
WLTP und die Realität auf der Straße
Doch was genau ist dieses WLTP? Der „Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure“ soll die Reichweite und den Energieverbrauch von Fahrzeugen unter idealen Bedingungen messen. Klingt gut, oder? Aber wie so oft hat die Realität ihre eigenen Gesetze. Im Alltag sind die tatsächlichen Reichweiten häufig deutlich niedriger. Faktoren wie Temperatur, Geschwindigkeit und sogar die Nutzung von Heizung oder Klimaanlage spielen eine entscheidende Rolle. Kälte kann die Akkukapazität um 20 bis 35 Prozent reduzieren – kein Scherz! Und bei Autobahngeschwindigkeiten von 130 km/h verbraucht das Auto doppelt so viel Energie wie bei 80 km/h. Da freut man sich schon, dass man im Winter mit einem E-Auto weniger Reichweite hat!
Die Faustregel besagt, dass die Realreichweite zwischen 75 und 85 Prozent des WLTP-Wertes liegt, bei winterlichen Fahrten sinkt sie sogar auf 60 bis 70 Prozent. Na, da wird die Freude an der neuen E-Mobilität gleich etwas getrübt. Selbst der beste Akku verliert mit der Zeit – nach fünf Jahren kann man mit einem Kapazitätsverlust von etwa 10 Prozent rechnen. Und das, meine Freunde, ist ein echter Stimmungskiller, wenn man gerade über die nächste Reise nachdenkt.
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Das Gericht in Wuppertal orientierte sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Abweichung von mehr als 10 Prozent als erheblich gilt. In diesem Fall lag die Abweichung mit 18 Prozent weit über dieser Grenze, was den erheblichen Sachmangel bestätigte. Der Verkäufer versuchte, sich herauszureden, indem er auf altersbedingte Abnutzung der Batterie verwies. Aber der Sachverständige stellte fest, dass die Batterie überdurchschnittlich stark nachgelassen hatte und in drei Jahren etwa 17 Prozent Leistung verloren hatte. Das Gericht ließ sich nicht beirren und entschied, dass der Käufer berechtigt war, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Klage wurde für begründet angesehen, und das hat die Branche ordentlich aufgeschreckt.
Der ADAC empfiehlt übrigens, Mängel frühzeitig anzuzeigen und sich durch ein Sachverständigengutachten abzusichern. Ein kluger Rat für alle, die auf der sicheren Seite sein wollen. Was bleibt, ist die Frage, wie viel Vertrauen wir in die Herstellerangaben stecken sollten. Schließlich gibt es in der EU seit dem 1. Mai 2024 eine Pflicht für Autohändler, WLTP-basierte CO₂-Labels anzugeben. Diese Labels sind nicht nur Dekoration – sie enthalten wichtige Informationen über Energieverbrauch und Emissionen, die für Käufer von Bedeutung sind.
Es ist also ein spannendes Thema, das weiter verfolgt werden sollte. Wer weiß, vielleicht gibt es bald neue Entwicklungen, die den E-Auto-Markt verändern werden. Eines ist sicher: Die Diskussion über Reichweiten und Herstellerangaben wird uns noch lange begleiten und ist für viele von uns ein entscheidendes Kriterium bei der Kaufentscheidung. Und während die Technologie sich weiterentwickelt, bleibt uns nichts anderes übrig, als die Realität auf der Straße zu akzeptieren – ob wir wollen oder nicht.