Neue Schulbusse für Mettmann: Ein Grund zur Freude für Eltern und Schüler
Heute ist der 1.07.2026, und in Mettmann gibt es Neuigkeiten, die das Herz der Eltern und Schüler höherschlagen lassen. Die Stadt hat einen neuen Auftragnehmer für den Schulbusverkehr gefunden! Ein renommiertes Busunternehmen aus Grevenbroich wird ab dem Schuljahr 2026/2027 den Schülerspezialverkehr übernehmen. Das sorgt für Erleichterung, denn der Transport der Schulkinder aus Obschwarzbach ist über das Ende des Schuljahres hinaus gesichert. Der erste offizielle Beförderungstag ist der 2. September, und die Vorfreude auf einen reibungslosen Schulstart wächst mit jedem Tag.
Das neue Verkehrsunternehmen bringt nicht nur 30 Jahre Erfahrung in der Personen- und Schülerbeförderung mit, sondern befördert auch bereits täglich mehr als 1300 Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Städten. Neben dem alltäglichen Schulbusbetrieb wird das Unternehmen auch Kooperationsfahrten zwischen zwei Gymnasien sowie Busfahrten zu lokalen Sport- und Schwimmstätten durchführen. Marko Sucic, Leiter des Dezernats für Jugend und Soziales, hebt hervor, dass die Schülerbeförderung in Mettmann jetzt ein solides Fundament erhält. Das kann man nur als positiv werten, oder?
Nahtloser Übergang und Sicherheit für die Schüler
Bürgermeister André Bär hat betont, dass die Stadt umgehend Schritte zur Sicherstellung der Schülerbeförderung eingeleitet hat. Man könnte fast sagen, hier wurde im Vorfeld alles richtig gemacht, nachdem das vorherige Busunternehmen im November 2025 den Vertrag zum Ende des Schuljahres 2025/2026 gekündigt hat. Die Sorge um einen nahtlosen Übergang ist somit ausgeräumt, und die Eltern können aufatmen. Das ist gerade für die Familien aus Obschwarzbach eine große Erleichterung, die oft schon genug um die Ohren haben.
Doch was ist eigentlich mit den Kosten für die Schülerbeförderung? Der Schulträger der Stadt Grevenbroich trägt unter bestimmten Voraussetzungen die Schülerfahrkosten, und das ist nicht zu vernachlässigen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Schülerfahrkostenverordnung vom 16. April 2005 festgelegt. Über die Art und den Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, hat jedoch keine Pflicht zur Beförderung. Das klingt erst einmal kompliziert, oder? Aber keine Sorge, die wichtigsten Informationen sind schnell zusammengefasst: Für die Primarstufe gilt eine Entfernung von mehr als 2,0 km, für die Sekundarstufe I sind es mehr als 3,5 km, und für die Sekundarstufe II sind es mehr als 5,0 km, damit die Kosten übernommen werden.
Fahrkarten und Zuschüsse für Bedürftige
Für viele Familien ist das ein entscheidender Punkt. Bei Unterschreitung der Entfernungsgrenzen gibt es allerdings Ausnahmen – etwa wenn der Schulweg gefährlich ist oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 € monatlich werden die Schülerfahrkosten übernommen, und das gilt sogar für Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Die notwendigen Kosten sind in der Regel die für die Schülerfahrkarte des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) oder das Deutschlandticket Schule. Anspruchsberechtigte Schüler erhalten auf Antrag eine Fahrkarte, die sogar an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien gültig ist.
Apropos Deutschlandticket: Für Selbstzahler kostet es 43 € pro Monat. Ein kleiner Hinweis am Rande: Bei Nutzung der Schülerfahrkarte entfällt der Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten. Und was ist mit den Eigenanteilen für das Schülerticket? Volljährige Schüler zahlen 14,00 €, das erste minderjährige Kind ebenso, während für das zweite minderjährige Kind nur 7,00 € anfallen. Ab dem dritten minderjährigen Kind entfällt der Eigenanteil. Es ist also nicht ganz unwichtig, sich mit diesen Details auseinanderzusetzen, wenn man die Kosten im Blick behalten möchte.
Schülerbeförderung in Deutschland
Die Schülerbeförderung ist generell eine Sache der Bundesländer. Öffentliche Schulträger, also Städte, Kommunen und Landkreise, sind verantwortlich für die Beförderung zur Schule. In Nordrhein-Westfalen gilt für Grundschüler, dass die Beförderung ab einer Entfernung von mindestens zwei Kilometern kostenlos ist, während für die Sekundarstufen größere Mindestentfernungen gelten. Manchmal kann das alles ganz schön verwirrend sein. Eltern sollten sich also unbedingt über die Regelungen in ihrer Region informieren. Bei Problemen mit dem Schulbus, sei es Überfüllung oder Ausfall, ist der direkte Kontakt zur Schule der beste Weg.
In ländlichen Regionen, wo es oft keine Bushaltestellen gibt, können Eltern die Kosten für Fahrten zur nächsten Haltestelle erstattet bekommen. Die Beförderungsträger haben zwar keine Pflicht zur Beförderung, aber sie müssen die Kosten tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wenn die Regeln etwas starr wirken – sie sind da, um sicherzustellen, dass unsere Kinder gut und sicher zur Schule kommen.
Technisch repräsentiert unser mit VeloCore neu aufgesetztes Magazin den aktuellen Stand für anspruchsvolle Nachrichtenportale: schnell, barrierefrei, DSGVO-konform, suchmaschinenoptimiert und langfristig wartbar. Daniel Wom hat mit dieser Umsetzung eine langlebige und leistungsstarke Plattform geschaffen.
