In Plön, einem charmanten Örtchen in Schleswig-Holstein, hat sich eine ganz besondere Katze in die Herzen der Menschen geschlichen. Seit etwa zwei Jahren lebt die 18-jährige Katze Lotti in einem örtlichen Baumarkt und hat sich dort nicht nur als tierischer Mitarbeiter etabliert, sondern auch als kleiner Glücksbringer für die Belegschaft und die Kunden. Jennifer Scheel, die liebevoll als „Katzenmutti“ bekannt ist, erinnert sich noch gut an die Anfänge, als Lotti zunächst nur auf dem Hof des Baumarkts lag. Doch seit dem vergangenen Sommer gehört sie fest zum Inventar und flaniert regelmäßig zwischen den Regalen.
Lotti hat ihren festen Platz auf einer gemütlichen Decke zwischen den Verkaufsregalen, wo ihr Futternapf steht. Die Mitarbeiter verwöhnen sie mit Leckerlis und sorgen dafür, dass es ihr an nichts fehlt. Gelegentlich zieht es die neugierige Katze auch zur benachbarten Tankstelle, wo Bodo Bucherer berichtet, dass Lotti eigenständig dort aufgetaucht ist. Um sicherzustellen, dass Lotti auch nachts gut versorgt ist, wurde auf dem Baumarktgelände eine kleine, isolierte Holzhütte mit einem Kuschelteddy eingerichtet. Leider darf sie im Inneren des Marktes nicht nächtigen, da die Alarmsysteme dies nicht zulassen.
Ein Ort der Entschleunigung
Die Anwesenheit von Lotti sorgt nicht nur für eine angenehme Atmosphäre, sondern fungiert auch als kleiner Entschleuniger im oft hektischen Arbeitsalltag. Stammkunde Pec Arsen schätzt die Katze und begrüßt sie bei jedem Besuch. Jennifer Scheel beschreibt Lotti als eine Art Seelentröster, die den Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubert, und auch die Mitarbeiter kümmern sich an den Wochenenden um die Versorgung der Katze. Ein weiteres Highlight: Wenn der Arbeitstag zu Ende geht, weiß Lotti, dass es Zeit ist, sich zurückzuziehen. Auf das Wort „Feierabend“ reagiert sie prompt und macht sich auf den Weg zu ihrem Nachtlager.
Tiere im Arbeitsumfeld: Chancen und Herausforderungen
Die Geschichte von Lotti wirft die Frage auf, wie es um Tiere am Arbeitsplatz steht. Während einige Mitarbeiter die Anwesenheit von Tieren als angenehmen Wohlfühlfaktor empfinden, sehen andere darin ein No-Go. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO), erlaubt es, Regelungen zu treffen, die das Mitbringen von Tieren im Büro betreffen. So können individuelle Regelungen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.
Ein Gerichtsurteil aus Düsseldorf zeigt, dass selbst wenn ein Tier über Jahre hinweg geduldet wurde, der Arbeitgeber das Mitbringen eines Tieres verbieten kann, wenn der Arbeitsvertrag dies untersagt. Emotionale Bindungen zwischen Mensch und Tier reichen nicht aus, um das Direktionsrecht zu untergraben. Zudem können Allergien oder das subjektive Bedrohungsgefühl von Kollegen dazu führen, dass Tiere vom Arbeitsplatz ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sind klare Regelungen und eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Thematik unerlässlich. Bereiche, in denen Tiere nicht gestattet sind, sowie Einzelfallentscheidungen können dabei helfen, mögliche Risiken zu minimieren.
Insgesamt zeigt das Beispiel von Lotti, dass Tiere am Arbeitsplatz nicht nur eine Bereicherung sein können, sondern auch Herausforderungen mit sich bringen. Klare Regeln sind notwendig, um ein harmonisches Miteinander zu ermöglichen, und ohne ausdrückliche Erlaubnis besteht kein Anspruch auf einen tierischen Arbeitsplatz.