Heute ist der 4. Juni 2026, und die Stadt Köln steht vor einem spannenden, aber auch kontroversen Kapitel in ihrer sportlichen Geschichte. Am kommenden Montag wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erneut über den umstrittenen Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln verhandeln. Seit Jahren tobt dieser Streit – das ist wie ein Fußballspiel, das in die Verlängerung geht, ohne dass ein Sieger in Sicht ist.
Das OVG wird am 11. Juni um 9:00 Uhr die mündliche Verhandlung über den Bebauungsplan „RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“ führen. Dieser Plan, der 2020 von der Stadt Köln genehmigt wurde, sieht vor, die Sportanlage am Geißbockheim zu erweitern. Umweltschützer sind jedoch nicht begeistert von den Plänen. Sie warnen vor der Vollversiegelung und dem Verlust der wertvollen, denkmal- und landschaftsgeschützten Grünfläche. Irgendwie erinnert das an einen Wettlauf, bei dem die Natur gegen den Sport antreten muss.
Ein Blick auf die Vergangenheit
Im November 2022 hatte das OVG den Bebauungsplan für ungültig erklärt, was den 1. FC Köln dazu brachte, in Revision zu gehen. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob im April 2024 dieses Urteil auf und stellte fest, dass die Versiegelung eines kleinen Teils der Fläche mit dem Charakter der Grünfläche vereinbar sei. Komisch, wie sich die Dinge manchmal wenden, oder? Die Leipziger Richter schienen zu glauben, dass ein bisschen Beton nicht schadet, während die Naturschützer auf die Bremse drücken und die unverzichtbare Bedeutung der Grünflächen betonen.
Für den Verein ist die geplante Erweiterung des Trainingszentrums am Geißbockheim essenziell. Um die Kritiker milde zu stimmen, hat der 1. FC Köln als Ausgleich vier Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese im Grüngürtel der Stadt vorgesehen. Aber die Frage bleibt: Ist das genug? Denkt man wirklich, dass man mit ein paar zusätzlichen Spielfeldern die Natur entschädigen kann? Die Diskussion über den Wert von Sportstätten ist nicht nur lokal, sondern hat auch eine gesamtgesellschaftliche Dimension.
Sportstätten und ihre gesellschaftliche Rolle
Apropos gesellschaftliche Dimension: Am 9. Oktober 2024 wird der Sportausschuss des Deutschen Bundestages die aktuelle Situation und Zukunft der Sportstätten in Deutschland diskutieren. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die verschiedenen Akteure – Bund, Länder und Kommunen – zusammenraufen, um die Infrastruktur für die vielfältige Sportlandschaft zu verbessern. Der Bedarf an finanziellen Mitteln ist offensichtlich, wie das überzeichnete Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ zeigt.
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat eine Recherche zum Status Quo und zur Zukunft der Sportstätten durchgeführt. Dabei wird klar, dass sich die Anforderungen an Sportanlagen im Wandel befinden – technische Innovationen stehen auf der Tagesordnung. Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und sogar der „Digitale Sportstättenatlas“ sind Themen, die in der Diskussion eine Rolle spielen. Wer hätte gedacht, dass Sportplätze irgendwann digital erfasst werden? Das zeigt, wie vielschichtig das Thema ist.
Und so wird sich der 1. FC Köln am Montag erneut dem Urteil des OVG stellen müssen. Ob der Verein seine Pläne zur Erweiterung des Trainingszentrums durchsetzen kann oder ob die Stimmen der Naturschützer überwiegen werden, bleibt abzuwarten. Die Verhandlung verspricht auf jeden Fall spannend zu werden, und die Augen der Stadt sind auf Münster gerichtet.