Die St. Augustinus Behindertenhilfe hat sich neu erfunden! Mit einem frischen, klaren Namen – St. Augustinus Eingliederungshilfe – geht die Organisation in die Zukunft. Diese Umbenennung ist nicht nur ein kosmetischer Wandel, sondern ein starkes Signal für eine menschenzentrierte Sprache. In einer Welt, die oft von bürokratischen Begriffen geprägt ist, setzt man damit ein Zeichen: Hier stehen die Menschen im Mittelpunkt!

„Eingliederungshilfe“ – der neue Begriff beschreibt treffend die Ziele dieser Einrichtung: Teilhabe ermöglichen, Selbstbestimmung stärken und die Lebensqualität sichern. Die Umbenennung soll das umfassende und vielfältige Leistungsangebot der Gruppe sichtbar machen. Und das ist auch nötig, denn die Eingliederungshilfe bietet sowohl ambulante als auch stationäre Angebote, Beratung und Tagesstruktur. Ein echtes Rundum-Paket für die, die es brauchen. Die Entscheidung zur Umbenennung kam übrigens nicht einfach so aus der Luft gefallen, sondern war das Ergebnis von Wünschen der Menschen, die die Hilfe in Anspruch nehmen sowie von den Mitarbeitenden selbst.

Ein Schritt in die Zukunft

Die Umbenennung ist auch Teil der Strategie 2030, die die Kultur der Organisation widerspiegelt. Im Alltag und an der Arbeit ändert sich durch diesen Schritt jedoch nichts – die gewohnten Angebote bleiben bestehen. Aktuell ist die Eingliederungshilfe im Rhein-Kreis Neuss, Mönchengladbach, Krefeld, Rhein-Erft-Kreis und Viersen aktiv. Fünf Netzwerke fungieren als Beratungs- und Begegnungszentren, die Anlaufstellen und Austauschmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Handicap bieten.

Doch was steckt eigentlich hinter der Eingliederungshilfe? Hier kommt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ins Spiel. Es ist ein Gesetzespaket, das bis 2023 in mehreren Reformstufen in Kraft trat und darauf abzielt, die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Ein zentrales Anliegen ist es, dass Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Das entlastet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Kommunen und Länder, denn die Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen werden getrennt und teilweise vom Bund übernommen.

Revolution in der Rehabilitation

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BTHG ist, dass Reha-Träger dazu verpflichtet werden, frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und Prävention zu ermöglichen. Das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ wurde 2018 ins Leben gerufen, um innovative Ansätze zur Rehabilitation zu fördern. Hierbei stehen bis 2026 rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Ein echter Lichtblick für viele, die Unterstützung benötigen!

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Das BTHG hat auch das Recht der Eingliederungshilfe geregelt, nun im SGB IX statt im SGB XII. Es trennt die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Die Beurteilung, ob jemand Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, erfolgt nicht nur nach dem Grad der Behinderung oder IQ, sondern auch nach den tatsächlichen Auswirkungen auf die Teilhabe. Ein anschauliches Beispiel: Leistungen der Eingliederungshilfe sind in vier Gruppen unterteilt, die die verschiedenen Lebensbereiche abdecken, sei es soziale Teilhabe, Bildung oder Teilhabe am Arbeitsleben.

Ein Recht auf Teilhabe

Das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung ist gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass man selbst entscheiden kann, welche Wohnform und welchen Leistungsträger man wählt – ein echter Fortschritt! Auch die Finanzierung von Eingliederungshilfe hat sich geändert. Eltern müssen seit 2020 keinen Beitrag mehr zu den Leistungen ihrer volljährigen Kinder leisten, und das Einkommen sowie Vermögen der Lebenspartner werden nicht mehr angerechnet. Das gibt vielen Menschen ein Stück Freiheit zurück.

Die Lebenshilfe-Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ setzt sich vehement gegen Kürzungen der Eingliederungshilfe ein. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der St. Augustinus Eingliederungshilfe nicht nur eine Namensänderung, sondern ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn letztlich geht es darum, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen.

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Entwicklung der Eingliederungshilfe in den kommenden Jahren gestalten wird. Die Zeichen stehen auf Veränderung und Fortschritt – und das ist ein Grund zur Freude!