Heute ist der 12.05.2026 und in Hamm sorgt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) für Aufregung. Die Aesthetify GmbH aus Recklinghausen muss sich warm anziehen, denn sie darf bestimmte Facharztbezeichnungen nicht mehr verwenden. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, und das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Die Mediziner hinter dem Unternehmen, die sich Dr. Rick und Dr. Nick nennen, mussten sich nun mit dem Vorwurf auseinandersetzen, falsche Angaben über ihre Qualifikationen gemacht zu haben.
Das Gericht hat entschieden, dass die Bezeichnungen, die durch einen KI-Chatbot kommuniziert wurden, irreführend sind. Der Chatbot gab an, die Ärzte seien Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie oder für ästhetische Medizin, was allerdings nicht der Wahrheit entspricht. Solche falschen Facharztbezeichnungen sind nicht nur unzulässig, sie können auch Patienten gefährden. Schließlich müssen Facharzttitel anerkannt sein, sonst könnte das Vertrauen in die medizinische Versorgung auf dem Spiel stehen.
Rechtsfragen und die Rolle der KI
Die rechtlichen Fragen, die hier aufgeworfen werden, beziehen sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz verbietet irreführende Angaben über berufliche Qualifikationen oder Zulassungen. Die Haftung für die falschen Angaben des Chatbots wird den verantwortlichen Ärzten zugerechnet, da das Gericht festgestellt hat, dass der Chatbot Teil der geschäftlichen Organisation des Unternehmens ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde bereits zugelassen, und die Akte trägt die Nummer 4 UKl 3/25 – ein Zeichen, dass die Debatte um KI und Haftung in der Medizin noch lange nicht abgeschlossen ist.
Die BGH-Entscheidung könnte wegweisend werden, insbesondere wenn man bedenkt, dass Künstliche Intelligenz (KI) immer mehr Einzug in die Medizin hält. Die Möglichkeiten sind schier endlos: Ob in der Radiologie, wo KI bei der Erkennung von Hauttumoren eingesetzt wird, oder im Datenmanagement und der Forschung – überall zeigt sich das Potenzial dieser Technologie. Aber Vorsicht! KI ist nicht fehlerfrei und Fehlerquellen sind vielfältig. Von fehlerhaften Trainingsdaten bis hin zu menschlichen Fehlern bei der Nutzung – die Herausforderungen sind enorm, und Haftungsfragen stehen im Raum, wenn Patienten durch KI-gestützte Behandlungen zu Schaden kommen.
Regulierung und zukünftige Entwicklungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der EU AI Act, der am 13. Juni 2024 in Kraft trat. Er ist der erste umfassende Gesetzestext zur Regulierung von KI und bringt strenge Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme, die für medizinische Zwecke eingesetzt werden. Hierbei sind Risikomanagement und menschliche Aufsicht unerlässlich. Allerdings enthält dieser Gesetzestext kein eigenes Haftungssystem. Stattdessen greift das allgemeine Schadensersatzrecht bei Pflichtverletzungen, was die Nachweisführung von Pflichtverletzungen und Ursachenzusammenhängen aufgrund des „Black Box Effekts“ erschwert. Das klingt alles ziemlich kompliziert, ist es auch!
Die Datenschutz-Grundverordnung muss ebenfalls beachtet werden, besonders im Hinblick auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Das Behandlungshaftungsrecht könnte durch KI revolutioniert werden, doch ein etablierter Behandlungsstandard für KI-gestützte Verfahren steht noch aus. Ärzte sind gefordert, ihre Patienten über die Nutzung von KI aufzuklären und sich kontinuierlich fortzubilden. Krankenhäuser sollten Compliance-Systeme entwickeln und ihr Personal im Umgang mit KI schulen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Es bleibt spannend, wie sich diese Entwicklungen weiter entfalten werden.