Heute ist der 1.06.2026 und während sich der Sommer langsam ankündigt, gibt es für viele Familien in den Landkreisen Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen wichtigere Themen, die auf dem Tisch liegen. Es geht um das Kindergeld nach dem Schulabschluss – ein Thema, das für Eltern von Bedeutung ist, denn es kann eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellen. Aber was müssen Eltern wissen, um auch nach dem 18. Geburtstag ihres Kindes weiterhin Kindergeld zu beziehen? Lassen Sie uns das einmal genauer unter die Lupe nehmen!
Grundsätzlich erhalten Eltern in Deutschland bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Doch was passiert danach? Nach dem Schulabschluss gibt es zahlreiche Möglichkeiten, weiterhin Kindergeld zu beziehen, abhängig von den Tätigkeiten und Nachweisen des Kindes. Dabei ist es entscheidend, dass die Eltern rechtzeitig die notwendigen Unterlagen an die Familienkasse übermitteln. Und das geht ganz einfach – sogar online! Wie praktisch!
Anspruch auf Kindergeld nach dem 18. Geburtstag
Nach der Volljährigkeit kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder sogar ein Praktikum absolviert. Eltern sollten sich bewusst sein, dass sie in der Regel Post von der Familienkasse drei Monate vor dem 18. Geburtstag erhalten. Diese enthält einen Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service. Es ist also nicht nur wichtig, die Pläne des Kindes im Auge zu behalten, sondern auch die Fristen zu kennen.
Ein wichtiger Punkt: Der Nachweis über die aktuelle Ausbildung oder das Studium kann bis zu sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag elektronisch eingereicht werden. Das ist gerade für die Eltern eine Erleichterung, die sich um alles kümmern müssen. Und auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld gezahlt werden, solange der Zeitraum nicht mehr als vier Monate beträgt. Ein kleiner Lichtblick für alle, die vielleicht nicht sofort einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle finden.
Die Übergangszeit und die Bedingungen
Wenn Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Übergangszeit hat, in der es aktiv nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz sucht oder auf den Beginn einer Ausbildung wartet, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Das gilt auch für die Zeit der Arbeitssuche, wenn das Kind sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend meldet. Hier bleibt man also nicht auf der Strecke, und das ist ein echter Pluspunkt, wenn man bedenkt, dass viele junge Menschen sich erst orientieren müssen.
Wichtig ist jedoch, dass alle Veränderungen, sei es ein Ausbildungsbeginn, Studienstart oder eine Bewerbung, umgehend der Familienkasse mitgeteilt werden. Das sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern verhindert auch, dass man hinterher in Schwierigkeiten gerät. Eltern sollten immer darauf achten, dass die erforderlichen Nachweise wie Schulbescheinigungen oder Immatrikulationsbescheinigungen rechtzeitig eingereicht werden – das kann man ja auch alles online erledigen, was die Sache viel einfacher macht.
Die Finanzen im Blick behalten
Und noch eine kleine Information am Rande: Ab Januar 2025 wird das Kindergeld auf 255 Euro pro Monat und Kind angehoben. Ein weiterer Grund, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, denn das kann für viele Familien eine spürbare Entlastung darstellen. Es ist also klar: Kindergeld ist nicht nur ein einfacher finanzieller Zuschuss, sondern eine wichtige staatliche Leistung, die Familien in Deutschland unterstützt.
Insgesamt gibt es viele Wege, auch nach dem Schulabschluss weiterhin Kindergeld zu erhalten. Die entscheidenden Faktoren sind die nächsten Schritte des Kindes und die Kommunikation mit der Familienkasse. Also, liebe Eltern, bleibt am Ball und informiert euch gut! Denn je besser ihr informiert seid, desto einfacher wird der Übergang für eure Kinder und euch selbst.