Heute ist der 15. Juni 2026 und in Celle gibt es Grund zur Freude – gleich zwei Richterinnen des Oberlandesgerichts Celle wurden kürzlich zu Bundesrichterinnen gewählt! Am 10. Juni 2026 hat der Bundesrichterwahlausschuss Dr. Maike Reershemius-Schulz und Dr. Jana Christina Zapf in geheimer Wahl nach Karlsruhe berufen. Ein bedeutender Schritt für beide, der gleichzeitig auch ein tolles Zeichen für die Gleichstellung in der Justiz darstellt.

Stefanie Otte, die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, ließ es sich nicht nehmen, den beiden neuen Bundesrichterinnen ihre herzlichsten Glückwünsche auszusprechen. Wie schön, wenn der Aufstieg von engagierten Juristinnen gefeiert wird! Dr. Reershemius-Schulz hat sich seit ihrem Start im März 2009 als Proberichterin bei der Staatsanwaltschaft Hannover einen Namen gemacht. Später war sie an verschiedenen Gerichten tätig, bevor sie 2020 zur Richterin am Oberlandesgericht Celle ernannt wurde. Ihre Reise durch die Justiz ist beeindruckend: von Hildesheim über Hannover zurück nach Celle, immer mit einem klaren Blick auf die Herausforderungen des Rechts.

Ein Blick auf die Karrieren

Dr. Jana Christina Zapf ist eine weitere bemerkenswerte Persönlichkeit, die seit Juli 2009 in der niedersächsischen Justiz tätig ist. Ihre Ernennung zur Richterin am Landgericht Hildesheim im April 2013 war nur der Anfang. Von 2017 bis 2020 sammelte sie wertvolle Erfahrungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof. 2021 folgte schließlich die Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Celle. Ihre Expertise im Strafrecht macht sie zu einer wichtigen Stimme in den Senaten, in denen sie tätig ist. Gemeinsam sind sie jetzt bereit, die Geschicke am Bundesgerichtshof mitzugestalten.

Beide Richterinnen sind Mitglied in verschiedenen Senaten, die sich mit strafrechtlichen und staatsschutzrechtlichen Fragen beschäftigen. Das zeigt, dass sie nicht nur juristische Theorie beherrschen, sondern auch in der Praxis gefordert sind. Die Arbeit in einem Strafsenat und einem Senat für Bußgeldsachen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Sensibilität. Kein leichtes Unterfangen, aber genau das, was sie zu diesen Positionen befähigt hat.

Der Bundesrichterwahlausschuss

Der Bundesrichterwahlausschuss, der aus 32 Mitgliedern besteht, spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der Bundesrichter. In diesem Gremium sind sowohl Justizministerinnen und -minister der 16 Bundesländer als auch 16 vom Deutschen Bundestag gewählte Mitglieder vertreten. In geheimer Abstimmung wird über die Kandidatinnen und Kandidaten entschieden – alles ganz demokratisch, so wie es sich gehört. Man kann nur hoffen, dass diese transparenten Verfahren auch in Zukunft fortgeführt werden, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.

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Insgesamt ist das, was hier in Celle passiert, mehr als nur eine berufliche Beförderung. Es ist ein Zeichen für den Wandel in der Justiz, ein Schritt in Richtung Gleichstellung und ein Hoffnungsschimmer für viele junge Juristinnen, die ebenfalls in die Fußstapfen dieser beiden beeindruckenden Frauen treten möchten. So bleibt nur zu sagen: Herzlichen Glückwunsch an Dr. Reershemius-Schulz und Dr. Zapf – auf dass ihre Zeit in Karlsruhe von Erfolg und Inspiration geprägt sein möge!

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