In Hessen tut sich was – und das nicht nur im Hinblick auf die Wiesen und Wälder, die hier so malerisch vor sich hin gedeihen. Das hessische Landwirtschaftsministerium hat einen neuen Plan vorgelegt, der die Wolfpopulation im Land betreffen wird. Ja, genau: Wölfe! Um die 40 Prozent der Jungtiere dürfen künftig abgeknallt werden, wenn es nach dem „Revierübergreifenden Wolfsmanagementplan für Hessen“ geht, der am Dienstag online gegangen ist. Ehrlich gesagt, klingt das schon ein wenig nach einer drastischen Maßnahme, vor allem in einem Land, wo die Wölfe erst wieder Fuß gefasst haben.

Der Plan soll den Artenschutz sichern, die Weidetierhaltung retten und die Akzeptanz des Wolfes in unserer Kulturlandschaft fördern. Klingt alles gut und schön, aber es gibt ordentlich Gegenwind – und zwar von Umweltverbänden! Thomas Norgall vom BUND hält den Plan für einen „Bekämpfungsplan“, der letztlich den Fortbestand der Wölfe gefährdet. Er argumentiert, dass es nicht darum gehe, das Reißen von Nutztieren zu verhindern, sondern schlichtweg die Wölfe zu dezimieren. Der NABU Hessen ist ebenfalls nicht begeistert und lehnt den Plan als „nicht zielführend“ ab.

Die Realität der Wölfe in Hessen

In Hessen leben derzeit nur drei Wolfsrudel, und die Situation ist nicht ganz so rosig, wie man meinen könnte. Im März 2023 wurde der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen, und nun dürfen Länder die Jagd genehmigen, wenn der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand ist. Aber sind wir mal ehrlich: Der hessische Plan wurde als einseitig „jagdaffin“ kritisiert. Hier wird vor allem die Interessenlage von Jägern und Weidetierhaltern bedient, während Tierschutzaspekte nur am Rande berücksichtigt werden. Es gibt gerade mal sechs sesshafte Wölfe, die in den letzten Jahren ungefähr 140 Nutztiere, hauptsächlich Schafe, gerissen haben. Das sorgt für ordentlich Zündstoff in der Diskussion.

Die Jagdzeit für Wölfe ist von Juli bis Oktober angesetzt. Das klingt nach einem klaren Zeitfenster, doch die 40%-Quote für den Abschuss stammt aus einem BfN-Skript, und ihre praktische Nachvollziehbarkeit ist fraglich. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit des Managementplans. So fehlen klare Hinweise auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG), obwohl letzteres auch für Wildtiere gilt – ja, auch für unsere geliebten Wölfe.

Ein Blick über den Tellerrand

Wenn wir uns die Situation deutschlandweit ansehen, wird schnell klar, dass Wölfe wieder in vielen Teilen des Landes leben. Aktuell gibt es etwa 219 Rudel in Deutschland, und die Rückkehr dieser faszinierenden Tiere bringt nicht nur Freude, sondern auch Herausforderungen mit sich. Die Weidetierhalter stehen vor Problemen, und das Konfliktpotenzial mit Teilen der Bevölkerung hat zugenommen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz eingebracht, um eine Balance zwischen Rückkehr, Herdenschutz und öffentlicher Sicherheit zu finden. „Ruhiger schlafen“ – das ist das Ziel, das Bundeslandwirtschaftsminister immer wieder betont.

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Wohl dem, der die Ruhe findet inmitten dieser hitzigen Debatten! Und während die einen um die Wölfe fürchten, versuchen andere, die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf zu fördern. Schließlich trägt die Weidetierhaltung zur biologischen Vielfalt bei – und das sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Wenn der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand lebt, kann ein weiterreichender Managementplan aufgestellt werden. Aber was bleibt, sind Fragen. Fragen nach einem klaren Rahmen, nach Lösungen für verletzte Wölfe und den Umgang mit „Schadwölfen“. Da ist noch viel Klärungsbedarf, auch in Hessen.

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