Ermittlungen bei der Deutschen Bank: Ein Schatten über den Cum-Cum-Geschäften
Heute, am 22. Juli 2026, brodelt es in der Finanzwelt – und das gleich in der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main. Seit Mittwochmorgen ist die Bank im Fokus von Ermittlungen, die wie ein Schatten über den glitzernden Hochhäusern schweben. Rund 70 Ermittler von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung sind hier am Werk, und zwar im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung. Diese Vorwürfe entstammen aus den sogenannten Cum-Cum-Geschäften, die mit der Tochtergesellschaft Postbank verbunden sind.
Die Deutsche Bank hatte die Postbank 2019 übernommen. Doch die Geschäfte, die jetzt unter die Lupe genommen werden, reichen zurück bis in die Jahre 2008 bis 2010. Dabei wurden sie mit einer britischen Investmentbank abgewickelt. Interessant ist, dass die Durchsuchung nicht direkt die Deutsche Bank selbst betrifft, sondern sich gegen Dritte richtet. Auf der Liste der Beschuldigten stehen zehn ehemalige Topmanager der Postbank. Ein besonders auffälliger Name ist der eines Mannes, der vor zwei Jahren noch in der Führungsetage der Deutschen Bank saß.
Die Komplexität der Cum-Cum-Geschäfte
Was genau sind diese Cum-Cum-Geschäfte? Im Grunde handelt es sich um Aktiengeschäfte, die rund um den Dividendenstichtag getätigt wurden, um die Kapitalertragsteuerbelastung zu verringern. Und während diese Geschäfte nicht automatisch als strafbar gelten, stehen sie zunehmend unter rechtlicher Prüfung. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln deuten darauf hin, dass die Deutsche Bank möglicherweise rund 600 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuererstattungen ermöglicht hat. Es wird geschätzt, dass der bundesweite Schaden durch diese Geschäfte zwischen 7,3 Milliarden Euro und sogar bis zu 28 Milliarden Euro betragen könnte – je nachdem, wen man fragt.
Die Vorfälle, die nun auf den Tisch kommen, betreffen nicht nur die Vergangenheit. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen sogar auf das Jahr 2019 ausgeweitet und deckt damit einen Zeitraum ab, der für die Deutsche Bank von großem Interesse ist. Neben dem aktuellen Geschehen gibt es auch eine erste Anklage wegen Cum-Cum-Geschäften, die am Landgericht Wiesbaden zugelassen wurde. Ein Prozessbeginn steht noch aus, was die Gemengelage nur noch komplizierter macht.
Die Rolle der Finanzverwaltung und rechtliche Grauzonen
Die hessische Finanzverwaltung hat mittlerweile ein Ermittlungszentrum für Cum-Cum-Fälle eingerichtet und ermittelt gegen 25 Finanzinstitute. Es bleibt unklar, wie die Deutsche Bank in ihrem Geschäftsbericht zu den Rückstellungen bezüglich dieser Cum-Cum-Risiken Stellung nimmt, da sie sich lediglich auf Cum-Ex-Geschäfte fokussiert. Ein Rechtsgutachten von Freshfields, das auf den 13. November 2019 datiert ist, zeigt Merkmale von Cum-Cum-Geschäften, doch die Bank äußert sich nicht zum Inhalt des Gutachtens. Komischerweise ist der Autor des Gutachtens ein ehemaliger Steuerchef der Kanzlei, der wegen Cum-Ex-Geschäften verurteilt wurde. Ein Stück weit ist das alles wie ein Puzzle, das sich nur schwer zusammensetzen lässt.
Die Deutsche Bank kooperiert zwar mit den Behörden, lässt jedoch die Details im Dunkeln. In einer Zeit, in der die Finanzwelt zunehmend unter Beobachtung steht, könnte diese Situation sowohl für die Bank als auch für die betroffenen Manager ernsthafte Konsequenzen haben. Die Zukunft wird zeigen, wie sich diese Ermittlungen entwickeln und ob sie vielleicht das Ende einer Ära oder nur den Beginn eines neuen Kapitels für die Deutsche Bank markieren.
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