Ferien oder Pflicht? Bremer Schulbehörde kontrolliert Schulbesuch vor dem Sommerurlaub
Heute ist der 13. Juni 2026, und die Sommerferien stehen vor der Tür – die Zeit, in der viele Familien schon mal die Koffer packen und sich auf den Weg zu neuen Abenteuern machen. Doch während die Vorfreude auf Sonne und Strand groß ist, gibt es in Bremen eine ganz andere Angelegenheit, die für einige Eltern und Schüler von Bedeutung sein könnte. Die Bremer Schulbehörde plant stichprobenartige Kontrollen an Bahnhöfen und am Flughafen, um die Einhaltung der Schulpflicht zu überprüfen. Ein eher unliebsames Thema, wenn man bedenkt, dass die Schulpflicht nicht nur ein Gesetz, sondern auch eine Verantwortung ist, die alle ernst nehmen sollten.
Bildungssenator Mark Rackles von der SPD hat bereits klargestellt, dass frühere oder verlängerte Ferien nicht genehmigt werden. Eltern, die die Schulpflicht ihrer Kinder missachten, müssen mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro rechnen. Das klingt nach einer schmerzhaften Lektion, vor allem wenn man bedenkt, dass im laufenden Schuljahr bereits über 200 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Zum Vergleich: Vor vier Jahren waren es nur 64 Verfahren. Die Zahl könnte sogar noch steigen, denn Verstöße gegen die Schulpflicht können bis zu sechs Monate nach dem Vorfall geahndet werden. Eine ziemlich ernste Situation für alle Beteiligten!
Die rechtlichen Grundlagen
In Deutschland besteht in allen Bundesländern eine verbindliche Schulpflicht, und Eltern sowie Schüler sind gesetzlich dazu verpflichtet, dieser nachzukommen. Unentschuldigtes Fehlen kann ernsthafte Folgen haben – von Bußgeldern über Zwangsmaßnahmen bis hin zu Freiheitsstrafen für die erziehungsberechtigten Eltern. Es gibt zwar Ausnahmen, zum Beispiel bei Krankheit (mit ärztlichem Attest), wichtigen familiären Gründen oder genehmigten Schulprojekten, aber eigenmächtig verlängerte Ferien oder „Bildungsreisen“ zählen in der Regel nicht dazu. Das ist für viele Eltern ein echter Stolperstein, denn sie müssen sich im Vorfeld gut informieren, um nicht in die Falle der Bußgelder zu tappen.
Die Schulpflicht gilt für alle Kinder ab dem sechsten Lebensjahr, meist ab dem 1. August, wenn sie bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die Vollzeitschulpflicht variiert je nach Bundesland zwischen neun und zehn Jahren, gefolgt von einer Berufsschulpflicht von ein bis zwei Jahren. Wenn Schüler wiederholt unentschuldigt fehlen, wird die Schulbehörde informiert, und Schulen versuchen zunächst, das Gespräch mit den Eltern und dem betroffenen Schüler zu suchen. Doch wenn das nicht fruchtet, können die Maßnahmen deutlich härter werden.
Praktische Auswirkungen und Bußgelder
Die Bußgelder für Schuleschwänzen variieren je nach Bundesland und können bis zu 1.500 Euro betragen. In Berlin und Brandenburg sogar bis zu 2.500 Euro! Das sollte man sich gut überlegen, wenn man spontan einen Familienausflug planen möchte. Im Schuljahr 2023/2024 wurden in Berlin 553 Bußgelder verhängt, in Brandenburg waren es 153, und München verzeichnete sogar 2.111. Das zeigt, dass die Kontrollen ernst genommen werden und die Behörden nicht einfach wegsehen.
Wenn man seine Kinder vom Unterricht beurlauben möchte, muss das schriftlich beantragt werden. Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, Arzttermine oder Sportveranstaltungen sein. Aber – und das ist wichtig – die Teilnahme an Castings für Fernsehshows wird nicht mehr als Beurlaubungsgrund akzeptiert. Das ist doch mal eine klare Ansage! Eltern dürfen ihre Kinder nicht eigenmächtig beurlauben, da dies ebenfalls zu Bußgeldern führen kann. Ein Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat gezeigt, dass eine „Bildungsreise“ nach Neuseeland nicht als Grund für eine Beurlaubung anerkannt wurde. Das ist schon ziemlich hart, oder?
Und auch wenn man denkt, dass Schulpflicht ein alter Hut ist, so ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Polizei bei der Durchsetzung der Schulpflicht mitwirken kann. Sie können Schüler direkt in der Schule oder bei den Eltern abliefern. Zudem verstoßen Schülerstreiks gegen die Schulpflicht, was in einigen Fällen sogar zu Bußgeldern führen kann. Wenn man darüber nachdenkt, ist die Schulpflicht nicht nur eine Regel, sondern auch ein Schutz für die Kinder. Dauerhafte Schulverweigerung kann als Kindeswohlgefährdung eingestuft werden, und bei psychischen Problemen kann eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden.
Die Diskussion um die Schulpflicht wird in den kommenden Wochen sicher noch weiter an Fahrt aufnehmen. Ob man nun für den nächsten Familienurlaub seine Pläne überdenkt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Aber eines ist klar: Die Bremer Schulbehörde hat mit ihren Kontrollen ein Zeichen gesetzt. Und die Eltern sollten sich gut überlegen, wie sie die Ferienzeit planen – ganz im Sinne der Schulpflicht.
