In Starnberg brodelt es gewaltig. Die Debatten um den Baumbestand, der doch irgendwie so wichtig für die Stadt ist, nehmen kein Ende. Man könnte fast meinen, die Bäume hätten ein Eigenleben entwickelt und würden für ihre Rechte kämpfen. Ob das so ist, sei dahingestellt, aber die Diskussionen rund um diese grünen Riesen sind nicht nur hitzig, sondern auch von einem gewissen Unverständnis geprägt. Vor allem, wenn es um Bauvorhaben geht, scheinen die Interessen oft aufeinanderzustoßen. Da ist zum Beispiel der Vorbescheidsantrag für den Abriss von drei Wohnhäusern in der Maximilianstraße 14 a, b und c, um Platz für zwei neue, vierstöckige Gebäude zu schaffen. Doch wo bleibt da der Baumschutz?

Eine Verordnung zur Sicherung des Baumbestands war bis Ende September 2025 in Kraft, aber jetzt ist sie nicht mehr gültig. Und was macht die Verwaltung? Sie erhebt weiterhin Gebühren für Baumfällungen und ordnet Ersatzpflanzungen an, obwohl die rechtliche Grundlage dafür längst geschwunden ist. Da kann man schon ins Grübeln kommen! Mitglieder des Bauausschusses äußerten Bedenken und Unverständnis über die genehmigte Fällung von zwei ortsbildprägenden Bäumen. Was ist da los in Starnberg?

Ein verworrenes Netz von Verordnungen

Im August 2025 beauftragte der Ferienausschuss die Verwaltung, eine neue Baumschutzverordnung gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zu erarbeiten. Aber – und das ist das Komische – seit der Abschaffung der alten Verordnung im Jahr 2015 ist nichts passiert. Die Bearbeitung der Anregungen und Einwände zur neuen Verordnung wurde in die Prioritätenliste der Bauabteilung einsortiert und blieb dort unbeachtet. Die Vize-Bürgermeisterin Kammerl kritisierte das Versagen der Verwaltung in dieser Angelegenheit und stellte fest, dass die Stadtverwaltung bereits im April 2023 über die fehlende Verordnung informiert war, jedoch keine Maßnahmen ergriffen wurden. Das ist schon irgendwie frustrierend für alle, die sich um den Erhalt der Bäume sorgen.

Das Bundesnaturschutzgesetz, das in § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 festlegt, dass Bäume außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gefällt werden dürfen, bringt hier eine zusätzliche Komplexität mit sich. Es gibt zwar Ausnahmen, aber ob die Fällungen in Starnberg darunter fallen, bleibt unklar. Und was ist mit den Bäumen, die als Nistplatz für Tiere dienen? Hier könnte es noch weitere Einschränkungen geben. Man fragt sich, wie die Stadtverwaltung das alles im Griff haben will.

Ein Blick in die Zukunft

Und das Thema „Baumschutz“ wird im August oder September erneut behandelt. Bis dahin bleibt die rechtliche Situation der neun seit Oktober 2025 gestellten Anträge auf Baumfällungen unklar. Die Fraktion der Grünen hat bereits angemerkt, dass eine im März 2023 beschlossene „Grünordnung“ nicht auf der Homepage der Stadt zu finden ist. Das ist schon etwas peinlich, oder? Wenn die Stadtverwaltung nicht einmal ihre eigenen Informationen ordentlich präsentiert, wie sollen da die Bürger informiert werden?

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Die bayerische Verfassung verpflichtet Städte und Gemeinden, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Ein Minimum von zehn Quadratmetern Grünfläche pro Einwohner sollte angestrebt werden. Das ist nicht nur ein schöner Traum, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz. Immerhin produziert ein Baum pro Stunde 1.200 Liter Sauerstoff und filtert 7.000 Kilogramm Staub. Um einen alten Baum zu ersetzen, müssten je nach Baumart etwa 200 Jungbäume gepflanzt werden. Das zeigt doch, wie wichtig diese grünen Giganten für unser Ökosystem sind!

Die Verantwortung für den Baumschutz liegt also nicht nur bei der Verwaltung, sondern auch bei jedem Einzelnen von uns. Grundstückseigentümer sollten sich für das Gemeinwohl sensibilisieren lassen. Denn letztendlich ist es der Erhalt der Bäume, der unsere Lebensqualität verbessert und die Stadt zu einem angenehmen Ort macht. Man kann nur hoffen, dass die kommenden Monate Klarheit bringen und die Verwaltung endlich aktiv wird.

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