In den letzten Wochen hat sich im Bereich der Taxitarife in Bayern einiges getan, was sowohl Fahrgäste als auch Taxiunternehmer aufhorchen lässt. Besonders interessant ist die Entwicklung des Kraftstoffzuschlags, der in mehreren Regionen implementiert wurde. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich war der erste, der diesen Zuschlag erhoben hat. Aber auch in Bayern sind nun die Stadt Amberg und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nachgezogen. Man muss schon sagen, es ist eine spannende Zeit für die Taxibranche!
Benjamin Vogel, ein engagierter Taxiunternehmer und Taxiobmann in Amberg, war derjenige, der Ende März den ersten Stein ins Rollen brachte. Aufgrund der stark gestiegenen Dieselpreise – angetrieben durch den Irankrieg – stellte er den Antrag für einen zeitweisen Tarifzuschlag. Unterstützung erhielt er vom Landesverband Bayrischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LV Bayern), der bereits Mitte März ein Rundschreiben an die Landratsämter und Genehmigungsbehörden in Bayern verschickte. Mit einem Formulierungsvorschlag für eine Eilverordnung wollte man sicherstellen, dass die Taxiunternehmer nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Kraftstoffzuschlag in Amberg und Neuburg-Schrobenhausen
Amberg griff den Vorschlag auf, reduzierte jedoch den geforderten Zuschlag von 1,50 Euro auf 1 Euro. Ein bisschen weniger, aber hey, es ist immer noch mehr Geld für die Fahrer, die sich mit steigenden Kosten herumschlagen müssen. Am 27. April stimmte der Stadtrat von Amberg dem Antrag zu, und so trat die Regelung am 28. April in Kraft. Der Zuschlag wird vor Fahrtantritt fällig und ist vorerst zeitlich begrenzt. Bis zum 30. September kann der Zuschlag berechnet werden, es sei denn, es gibt eine Verlängerung.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sieht es ähnlich aus. Dort wurde der Zuschlag in den neuen Taxitarif aufgenommen, und seit dem 4. Mai dürfen Taxiunternehmen pro Fahrt 1,50 Euro als Treibstoffzuschlag berechnen. Das Besondere hier ist, dass diese Regelung bis zu dem Zeitpunkt gilt, an dem der Dieselpreis dreimal hintereinander unter 1,76 Euro liegt. Und sollte der Preis wieder steigen, wird der Zuschlag erneut fällig. So bleibt es für alle Beteiligten spannend. Der Fahrgast muss vor Fahrtantritt über den Zuschlag informiert werden, und das Taxi muss die Eilverordnung in Papierform mitführen. Eine kleine, aber wichtige bürokratische Hürde.
Preistransparenz und die Rolle der Tankstellen
Ein weiteres interessantes Detail, das in diesem Zusammenhang nicht fehlen darf, ist die gesetzliche Verpflichtung von Mineralölkonzernen und Tankstellenbetreibern im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Diese sind verpflichtet, Preisänderungen für Diesel, Super E5 und Super E10 innerhalb von fünf Minuten an die Markttransparenzstelle Kraftstoffe des Bundeskartellamtes zu übermitteln. Diese Informationen werden dann an verschiedene Verbraucherinformationsdienste weitergegeben. Das klingt zwar nach viel Bürokratie, sorgt aber dafür, dass die Preistransparenz für die Verbraucher gewährleistet ist.
Die Kraftstoffpreise, die von der Markttransparenzstelle bereitgestellt werden, sind in Euro angegeben, wobei man sich jedoch nicht auf die Aktualität und Korrektheit der Daten verlassen kann. Vor dem Tanken sollte man also immer einen Blick auf den angezeigten Preis an der Zapfsäule werfen – das kann sich ganz schön auszahlen! Es bleibt also spannend, wie sich die Preisentwicklung in den kommenden Monaten gestalten wird und welche weiteren Anpassungen in der Taxibranche möglicherweise noch auf uns zukommen.