Am Sonntag, den 1. März, stehen in ganz Bayern die Wahlen der Pfarrgemeinderäte an. Diese Wahlen sind ein wichtiges Ereignis, da sie alle vier Jahre stattfinden und die Möglichkeit für die Gemeindemitglieder bieten, aktiv an der Gestaltung ihres kirchlichen Lebens teilzunehmen. Hildegard Schütz, die Diözesanratsvorsitzende im Bistum Augsburg, hebt die Bedeutung dieser Wahl hervor und ruft die Gläubigen zur aktiven Beteiligung auf. Sie ermutigt alle, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und das Gemeindeleben mitzugestalten, sich für die Wahl aufzustellen oder ihre Stimmen abzugeben. Der Pfarrgemeinderat fungiert hierbei als pastorales Laiengremium, dessen Ziel es ist, eine lebendige christliche Gemeinschaft in einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft zu fördern (Augsburger Allgemeine).
Die Rolle des Pfarrgemeinderates ist von großer Bedeutung, denn er ist ein anerkanntes Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde. Geweihte Hirten schätzen den Beitrag der Laien, und in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinderat, Pfarrer und kirchlichen Mitarbeitern werden pastorale Fragen beraten. Dies geschieht im Einklang mit den Prinzipien, die im Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegt wurden, wo die Kirche als Volk Gottes, Leib Christi und Tempel des Heiligen Geistes definiert wurde (Bistum Augsburg).
Wahlordnung und Teilnahme
Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderatswahlen wurde 2006 erstmals nach einer veränderten Regelung durchgeführt. Eine neue Wahlordnung, die am 1. Juli 2013 in Kraft trat, zielt auf mehr Flexibilität und intensivere Kandidatensuche ab. So sind die Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte und die Bedingungen für Kandidaten nicht mehr strikt festgelegt, was die Beteiligung erleichtert. Der Wahlausschuss gibt spätestens sechs Wochen vor der Wahl einen vorläufigen Wahlvorschlag und zwei Wochen vor der Wahl den endgültigen Wahlvorschlag bekannt. Sollten mehr Kandidaten als zu wählende Pfarrgemeinderäte vorhanden sein, wird die Wahl wie gewohnt durchgeführt. In Pfarreiengemeinschaften wird in der Regel weiterhin in jeder Pfarrei ein eigener Pfarrgemeinderat gewählt.
Die Wahlbeteiligung bei den letzten Pfarrgemeinderatswahlen lag bei nur 12,75 Prozent und ist im Vergleich zu 2018 um 4,78 Prozentpunkte gesunken. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Gemeindemitglieder zu ermutigen, aktiv an der Wahl teilzunehmen. Im Jahr 2018 wurden 24.411 Mitglieder in die Pfarrgemeinderäte gewählt, darunter 16.452 Frauen und 7.959 Männer. Frauen spielen eine entscheidende Rolle in den Pfarrgemeinderäten, obwohl sie nicht als Priesterinnen ordiniert werden können (Zeit).
Die Bedeutung der Pfarrgemeinderäte
Obwohl die katholische Kirche traditionell nicht als demokratisch gilt, haben die Gläubigen alle vier Jahre die Möglichkeit, ihre Pfarrgemeinderäte zu wählen. Diese Räte sind für weit mehr zuständig als nur für die Organisation von Gemeindefesten; sie haben auch Mitspracherechte in vielen Angelegenheiten des kirchlichen Lebens, ausgenommen jedoch finanzielle Belange, die von Kirchenverwaltungen geregelt werden. Christian Gärtner, der Chef des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, bezeichnet die Pfarrgemeinderäte als synodale Räte, die die Stimmen der Gläubigen in der Kirche vertreten.
Die katholische Kirche in Deutschland sieht sich gegenwärtig großen Herausforderungen gegenüber, darunter sinkende Mitgliederzahlen und einen Mangel an Priestern. Viele Diözesen versuchen, auf den Priestermangel zu reagieren, indem sie größere Einheiten schaffen. Es ist entscheidend, dass die Wähler Kandidierende unterstützen, die für Demokratie und Menschenwürde eintreten, besonders in einer Zeit, in der die AfD als kirchenfeindlichste Partei in Deutschland bezeichnet wird. Die bevorstehenden Wahlen bieten eine wertvolle Gelegenheit, die Zukunft der Gemeinden aktiv mitzugestalten und den Einfluss der Laien auf das kirchliche Leben zu stärken.