Am 25. April 2026 sind die Jäger in Bayern in Aufregung. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Jagdgesetzes, das offiziell am 1. April 2026 in Kraft trat, stehen die Zeichen auf Wandel. Das Gesetz, initiiert von der Staatsregierung und vom Bayerischen Landtag verabschiedet, hat das Ziel, die Eigenverantwortung von Jägern und Grundbesitzern zu stärken und gleichzeitig die Bürokratie abzubauen. Besonders bei der Rehwildbejagung wird der verpflichtende behördliche Abschussplan abgeschafft, was für viele Jäger eine Erleichterung darstellt.

Die Pflichthegeschau, die im Gasthaus Klement in Isen stattfand, bleibt jedoch bestehen, was für viele von Bedeutung ist. Interessanterweise wurde der Abschussplan für 2025/26 im Landkreis übererfüllt: Statt der angestrebten 4025 Tiere wurden tatsächlich 4186 Rehe geschossen. Dies zeigt, dass die Jäger bereits jetzt aktiv ihren Beitrag leisten, um die Wildbestände zu regulieren und die Natur in Balance zu halten.

Diskussion um Eigenverantwortung

Die Diskussionen über das neue Jagdgesetz sind vielfältig. Der Vorsitzende des Kreisjagdverbands, Thomas Schreder, hebt hervor, dass Jäger als „Dienstleister“ fungieren, die unentgeltlich für die Allgemeinheit arbeiten. Sie investieren Zeit und Geld in die Pflege und den Erhalt ihrer Reviere, was oft nicht genug gewürdigt wird. Johannes Oberndorfer, der stellvertretende Vorsitzende der Erdinger Jagdgenossenschaften, sieht sowohl positive als auch negative Aspekte in der Abschussplanfreiheit. Sein Anliegen ist der Waldumbau zu klimafreundlichen Mischwäldern, ein Thema, das derzeit auch im Kontext des Klimawandels immer wichtiger wird.

Die Fallwildquote von 23% und die Tatsache, dass 20% der Rehe durch Verkehrsunfälle sterben, sind alarmierende Zahlen. Hier setzt das neue Gesetz an, indem es auch neue Wildunfall-Kennzeichnungsbänder als Service im Landratsamt und in den Rathäusern einführt. Die Meldepflicht für Wildunfälle bleibt bestehen, was die Verantwortung der Jäger unterstreicht.

Änderungen und neue Perspektiven

Ein weiteres bedeutendes Element des neuen Gesetzes ist die Anpassung der Jagdzeiten. Die Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe beginnt nun am 16. April, zwei Wochen früher als zuvor. Diese Änderung ist eine Reaktion auf die veränderten Vegetations- und Klimabedingungen. Zudem wird der Wolf ins bayerische Jagdrecht aufgenommen, was in der Fachwelt für Diskussionen sorgt. Die EU hat den Schutzstatus des Wolfes im Juli 2025 gesenkt, was kontrollierte Bejagung ermöglicht und eine wichtige Regelung auf Bundesebene anstrebt.

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Die Änderungen sind nicht nur formal, sondern haben auch praktische Auswirkungen auf die Jagdpraxis. Die neuen Regelungen zur Bejagung des Wolfes sind bislang noch nicht vollständig umgesetzt, erfordern jedoch weitere Schritte, um eine nachhaltige Bestandsbewirtschaftung zu gewährleisten. Außerdem wurde ein Arbeitsblatt erstellt, das die Vorgehensweise zur abschussplanfreien Bejagung zusammenfasst, was den Jägern mehr Flexibilität und Verantwortung übertragen soll.

Gemeinsame Verantwortung für Natur und Wildtiere

Die Stimmen aus verschiedenen Richtungen sind deutlich: Jakob Maier vom Bayerischen Bauernverband betont die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten. Es ist wichtig, dass Waldbesitzer, Jäger und die Öffentlichkeit zusammenarbeiten, um die Herausforderungen des Klimawandels und der Wildbestände gemeinsam zu bewältigen. Rainer Mehringer von der Waldbesitzervereinigung äußert Bedenken über die Änderungen des Jagdgesetzes und fordert Unterstützung für Waldbesitzer mit kleineren Flächen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Bayerische Jagdgesetz sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die Eigenverantwortung der Jäger wird gestärkt, während gleichzeitig der Schutz der Natur und der Wildtiere im Fokus bleibt. Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, wie gut diese neuen Regelungen in der Praxis funktionieren und ob sie den gewünschten Effekt auf die Wildbestände und den Waldumbau haben werden.