In Warendorf sind die Bürgermeister Rolf Mestekemper und Erich Lillteicher kürzlich im Kreishaus zu Gast gewesen, um die Haushaltsfreigabe von Landrat Dr. Olaf Gericke entgegenzunehmen. Diese Freigabe ermöglicht der Gemeinde Beelen, ihren Haushaltsplan für das Jahr 2026 zu bewirtschaften und die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Ein bemerkenswerter Aspekt ist, dass Erich Lillteicher seinen Ruhestand unterbrochen hat, um an der Erstellung des Haushaltsplans mitzuarbeiten.
Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist jedoch angespannt. Beelen rechnet für das Jahr 2026 mit einem Fehlbetrag von rund 2 Millionen Euro, der aus der bereits aufgebrauchten Allgemeinen Rücklage gedeckt werden muss. Der Jahresabschluss 2024 weist ein Defizit von etwa 768.000 Euro aus, und ursprünglich war man von einem Fehlbetrag von mehr als einer Million Euro ausgegangen. Nach der Entnahme des Defizits bleibt der Gemeinde eine Allgemeine Rücklage von rund 25,8 Millionen Euro. Die kommenden Jahre zeigen ebenfalls negative Jahresergebnisse, die weiterhin aus der Rücklage gedeckt werden müssen.
Haushaltsausgleich und kommunale Selbstverwaltung
Die Notwendigkeit eines ausgeglichenen Haushalts ist nicht nur eine lokale Herausforderung, sondern auch gesetzlich verankert. Art. 28 Abs. 2 GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung, die eine eigenständige Haushaltsaufstellung (Finanzhoheit) beinhaltet. Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt die Haushaltswirtschaft und verpflichtet die Kommunen, den gesetzlichen Haushaltszielen und -grundsätzen nachzukommen. Ein ausgeglichener Haushalt ist entscheidend, um die Spielräume der Selbstverwaltung eigenverantwortlich gestalten zu können.
In diesem Zusammenhang betont Kreiskämmerer Dr. Stefan Funke die Notwendigkeit einer zurückhaltenden Planung, da das Eigenkapital abgebaut wird. Dies spiegelt die dramatische finanzielle Lage der Kommunen wider, die strukturell unterfinanziert sind. Bürgermeister Mestekemper äußert, dass die Genehmigung des Haushalts Spielraum für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Lebensqualität schafft.
Die tiefste Krise seit der Nachkriegszeit
Die Situation, in der sich die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen befinden, wird als die tiefste Krise seit der Nachkriegszeit beschrieben. Strukturelle Haushaltsdefizite gefährden die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, wird eine Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz auf 28 Prozent gefordert. Bund und Land sind gefordert, gemeinsam mit den Kommunen tragfähige Lösungen zu finden, insbesondere in Zeiten steigender Kosten bei sozialen Leistungen.
Gleichzeitig wird eine Überprüfung der Kostenaufteilung auf Angemessenheit gefordert, ebenso wie der Abbau ineffizienter und kostenintensiver Leistungsverpflichtungen auf Bundes- und Landesebene. Es ist dringend notwendig, sinnvolle Maßnahmen zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte zu ergreifen, insbesondere auf der Einnahmenseite. Die Städte erwarten ein umfassendes Leistungsmoratorium, bis notwendige Reformen greifen, und fordern, dass keine Standard- und Leistungsausweitungen der öffentlichen Hand stattfinden, solange bestehende Leistungen unzureichend sind.
In diesem Kontext ist auch das „Haushaltssicherungskonzept“ (HSK) relevant, das für in Schieflage geratene Kommunalhaushalte geschaffen wurde. Es enthält Konsolidierungsmaßnahmen, um innerhalb von maximal 10 Jahren den Haushaltsausgleich zu erreichen und die finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Die Verantwortung dafür liegt jedoch weiterhin bei den Kommunen, die geeignete Maßnahmen beschließen müssen. Bei Nichterfüllung dieser Maßnahmen wird der Spielraum für die Finanzhoheit der Kommune erheblich eingeschränkt, was bedeutet, dass sie nur noch rechtlich verpflichtende Aufgaben wahrnehmen darf.