Am 20. April 2024 wurde ein bedeutender Schritt in der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen und Rheinland-Pfalz vollzogen: Die EU-Mitgliedsstaaten haben den Antrag auf Teilrückstufung für bestimmte ASP-Gebiete genehmigt. Dies betrifft insbesondere Teile des Rheingau-Taunus-Kreises, des Main-Taunus-Kreises, des Hochtaunuskreises, Wiesbaden und Frankfurt. Die Verkleinerung der Sperrzonen ist ein Lichtblick für viele landwirtschaftliche Betriebe und Jäger, die nach langer Zeit der Einschränkungen endlich aufatmen können.

Die Entscheidung wurde im Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed (SCoPAFF) mehrheitlich getroffen und erforderte die Zustimmung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Diese Rückstufung ist nur möglich, wenn in den betroffenen Gebieten mindestens 12 Monate lang kein Wildschwein an ASP verendet ist und die Seuche im Wildbestand nachweislich getilgt wurde.

Maßnahmen zur Eindämmung der ASP

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP sind vielfältig und wurden seit Juni 2024 intensiv vorangetrieben. Hierzu zählen unter anderem der Bau von Schutzzäunen, die Suche nach Kadavern sowie die Reduktion des Wildschweinbestands. Bei mehreren Informationsveranstaltungen in Pfungstadt und Kiedrich konnten etwa 400 Teilnehmer, darunter Jäger, Landwirte und interessierte Bürger, über den aktuellen Stand der ASP-Bekämpfung informiert werden. Staatssekretär Michael Ruhl legte dabei besonderen Wert auf das Zusammenwirken aller Beteiligten und forderte die Bevölkerung zur Mithilfe auf.

Die EU-Kriterien für eine Rückstufung beinhalten die oben genannten Anforderungen, die nun erfüllt sind. Die kontinuierliche Überwachung und die Suche nach Fallwild sind essenziell, um sicherzustellen, dass die Seuche nicht zurückkehrt. Die positive Entscheidung der EU-Kommission eröffnet die Möglichkeit, dass Teile des Rheingau-Taunus-Kreises und angrenzende Flächen als ASP-frei ausgewiesen werden können.

Ausblick und weitere Entwicklungen

Die Rückstufung ist jedoch nur der erste Schritt. Im Herbst 2024 sollen weitere Rückstufungen im Kerngebiet „Alpha“ folgen. Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest in Hessen wurde am 15. Juni 2024 festgestellt, gefolgt von ersten positiven Funden im Rheingau-Taunus-Kreis im Dezember 2024. Diese Entwicklungen zeigen, wie ernst die Lage nach wie vor ist. Die ASP ist hochansteckend und fast immer tödlich für Schweine, allerdings stellt sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere dar.

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Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, haben auch in Nordrhein-Westfalen die Veterinärbehörden Maßnahmen ergriffen, nachdem am 14. Juni 2025 das erste mit ASP infizierte Wildschwein bestätigt wurde. Hier wurden Sperrzonen eingerichtet und umfangreiche Kadaversuchen durchgeführt, um die Wildschweinpopulation zu überwachen und die Verbreitung der Seuche einzudämmen.

Die nächsten Schritte in der Bekämpfung der ASP sind entscheidend für die wirtschaftliche Gesundheit der betroffenen Regionen. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, Jägerschaft und Landwirten ist unerlässlich, um das Ziel zu erreichen, den wirtschaftlichen Schaden von der Region abzuwenden und die ASP endgültig einzudämmen.