In Schleswig-Holstein stehen Landwirte vor einer wichtigen Wende: Ab dem 1. Juli 2027 müssen sie einen Nachweis über die Biozid-Sachkunde vorlegen, um bestimmte Rattengifte einsetzen zu dürfen. Diese Regelung betrifft insbesondere Antikoagulanzien, die die Blutgerinnung von Ratten und Mäusen hemmen. Der Schritt wird von der EU als Teil einer umfassenden Initiative gesehen, um den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu stärken. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Teilnahme an einem mehrtägigen Kurs erforderlich, der mit Kosten von etwa 600 Euro verbunden ist. Bis zur Einführung dieser Regelung gilt eine Übergangsregelung für die Landwirte.
Die neue Regelung hat bereits für Aufregung gesorgt. Carsten Dahmke, ein Milchviehhalter aus Neumünster, äußert Bedenken über den zeitlichen und finanziellen Aufwand, der mit dem Nachweis verbunden ist. Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) hat sich jedoch dafür ausgesprochen, die bestehende Pflanzenschutz-Sachkunde auch für den Einsatz von Rattengiften zu nutzen, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Dies könnte eine praxisnahe, bundeseinheitliche Lösung darstellen, die sowohl Landwirten als auch den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.
Neue Anforderungen und Schulungen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt vor den Gefahren, die von Rattengiften für Menschen und Tiere ausgehen können. Er betont die Notwendigkeit, Schulungen im sicheren Umgang mit diesen Mitteln anzubieten. Es gibt Unklarheiten darüber, ob die landwirtschaftliche Ausbildung ausreichende Kenntnisse zur Bekämpfung von Schadnagern vermittelt. Die Landwirtschaftskammer hat jedoch erklärt, dass grundlegende Kenntnisse im Rahmen der Pflanzenschutz-Sachkunde vermittelt werden. Der Bauernverband schlägt vor, ein kurzes, praktisches Zusatzmodul zur Sachkunde anzubieten, das gezielt auf die Rattenbekämpfung eingeht. Diese Idee findet die Unterstützung der Landwirtschaftsministerin.
Zusätzlich wird auf die rechtlichen Änderungen im Bereich der Biozide hingewiesen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten strengere Abgabebestimmungen für Biozidprodukte, einschließlich Rodentizide. Nur sachkundige Personen dürfen diese Produkte abgeben, was bedeutet, dass eine Selbstbedienung für Rodentizide künftig nicht mehr erlaubt sein wird. Auch die Sachkunde für Rodentizide wird neu geregelt, wobei ein Nachweis nach der ChemBiozidDV erforderlich ist. In der landwirtschaftlichen Praxis werden Rodentizide als chemische Mittel zur Bekämpfung von Schadnager eingesetzt, besonders in Tierställen.
Umweltproblematik und neue Verordnungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Umweltproblematik der Ratten- und Mäusegifte. Diese Gifte sind häufig schwer abbaubar und können sich in Lebewesen anreichern, was zu Vergiftungen bei Haus- und Wildtieren führen kann. Seit einem Jahr gelten strenge Regeln für die Anwendung dieser Gifte, um den Schutz von Mensch und Tier zu gewährleisten. Die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012, die seit dem 1. September 2013 in Kraft ist, ersetzt die alte Biozid-Richtlinie und stellt sicher, dass die Zulassungsstrategie für Antikoagulanzien aktualisiert wird. Auch die BAuA hat dazu neue Informationen veröffentlicht.
In Kiel wird derweil gegen eine Rattenplage im Stadtteil Gaarden angekämpft, und erste Erfolge sind bereits sichtbar. Ein Forscherteam hat sogar Ratten gefilmt, die gezielt auf Fledermaus-Jagd gehen. Die Entwicklungen in der Rattenbekämpfung sind also nicht nur für die Landwirtschaft von Bedeutung, sondern betreffen auch die städtische Umwelt und das öffentliche Wohl. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bis zur Einführung der neuen Regelungen weiterentwickeln wird.