Heute ist der 20.05.2026 und in Schleswig-Flensburg brodelt es gewaltig. Im Verwaltungsgericht wird zurzeit eine Klage verhandelt, die nicht nur die Region, sondern auch das Umweltbewusstsein in Deutschland auf den Prüfstand stellt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Landkreis Schleswig-Flensburg verklagt – und zwar wegen Untätigkeit bezüglich des pfandfreien Verkaufs von Getränkedosen im Grenzhandel mit Dänemark. Ein Thema, das seit Januar 2021 hohe Wellen schlägt und jetzt, im Jahr 2026, endlich auch auf der rechtlichen Bühne landet.
Der Grenzhandel zwischen Deutschland und Dänemark bringt jährlich rund 1,2 Milliarden Euro Umsatz und beschäftigt mehr als 3.000 Menschen. Doch während die Geschäfte florieren, wird der Umweltschutz auf eine harte Probe gestellt. Schätzungen zufolge gelangen jährlich mehr als 650 Millionen Dosen aus Deutschland nach Dänemark – und viele davon landen nicht im Recycling. Das ist nicht nur ein Problem für die Umwelt, sondern auch für die Menschen, die in der Region leben. Sie müssen sich mit dem anhaltenden Müll und der Verschmutzung herumschlagen, die durch diese pfandfreien Dosen verursacht werden.
Der lange Weg zur Klärung
Die Klage der DUH wurde im April 2021 eingereicht, nachdem der Landkreis nicht auf ihre Forderungen reagiert hatte. Die Verhandlung betrifft nicht nur die Erhebung von Dosenpfand in Grenzläden, sondern auch die rechtlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Dänemark. Während in Deutschland Pfandpflicht herrscht, genießen dänische Geschäfte die Vorteile des pfandfreien Verkaufs. Die EU-Kommission, das EU-Gericht und sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben sich bereits mit diesem Thema beschäftigt. Ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2023 besagt, dass der pfandfreie Verkauf für den Export nach Dänemark weiterhin erlaubt ist. Ein Umstand, der die Situation nicht unbedingt vereinfacht.
Und es kommt noch besser: Ein jüngstes Urteil des EU-Gerichts hat auch die Entscheidung der EU-Kommission gekippt, die Ausnahmen beim Dosenpfand in deutschen Geschäften an der Grenze zu Dänemark erlaubte. Die Nichterhebung des Einwegpfandes wurde als Verstoß gegen das Verpackungsgesetz gewertet. Die DUH fordert nun Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther auf, endlich den pfandfreien Verkauf und die damit verbundene Umweltverschmutzung zu stoppen. Die Dänische Handelskammer hatte zuvor wegen dieser unzulässigen staatlichen Beihilfe Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
Ein Blick in die Zukunft
Ein wenig Licht am Ende des Tunnels gibt es: Das EU-Parlament hat Ende April 2024 eine neue Verpackungsverordnung beschlossen, die ab 2029 eine Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen in Europa vorschreibt. Das könnte eine Wende in der Problematik einläuten und die Recyclingquote steigern. Doch bis es so weit ist, müssen wir uns mit der aktuellen Situation auseinandersetzen, die durch eine hohe Anzahl an Verfahren und die Komplexität der Rechtsgebiete am Verwaltungsgericht weiterhin verzögert wird.
In der Zwischenzeit bleibt nur zu hoffen, dass die Verhandlungen bald zu einem Ende kommen und der Schutz unserer Umwelt nicht länger auf der Strecke bleibt. Die Menschen in der Region haben das Recht auf eine saubere Zukunft – und das beginnt mit der Lösung des Dosenpfand-Problems im Grenzhandel.