Heute ist der 26.06.2026, und der Blick auf die Straßenverkehrsgesetze in Flensburg zeigt, dass sich einiges getan hat. Der Punktehandel, ein Phänomen, das viele Autofahrer in der Vergangenheit in eine Art Grauzone schickte, steht nun im Fokus der Gesetzgeber. Bisher konnten sich Verkehrssünder mit einer kleinen Finanzspritze von Punkten in Flensburg befreien – ein Geschäftsmodell, das mit Slogans wie „Wir übernehmen Ihr Fahrverbot“ Werbung machte und auf dem Rücken von Strohmännern basierte. Autofahrer übermittelten den Anhörungsbogen an einen Vermittler, der dann einen anderen Fahrer fand, um die Strafe zu übernehmen. Der so genannte Punktehandel war zwar nicht explizit verboten, aber die rechtlichen Grauzonen waren nicht zu verachten. Manchmal ging es dabei um viel Geld, und die Frage war, wie lange dieser Zustand noch toleriert werden würde.

Doch ab Juli 2023 ist Schluss mit dieser Praxis! Der neue § 4c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verbietet es nun ausdrücklich, die Behörden über die tatsächliche Verantwortlichkeit für Verkehrsordnungswidrigkeiten zu täuschen. Das heißt, sowohl der tatsächliche Fahrer als auch die Personen, die die Verantwortung auf sich nehmen, müssen mit erheblichen Bußgeldern rechnen – bis zu 30.000 Euro können fällig werden, wenn jemand erwischt wird. Eine gewaltige Summe, die viele zum Umdenken bringen sollte. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Neuregelung ein klares Ziel: Die Übertragung von Verkehrsverstößen gegen Geld auf andere Personen soll unterbunden werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Der Schatten des Punktehandels

Die Gesetzesänderung ist nicht einfach so aus heiterem Himmel gekommen. Sie war eine Reaktion auf jahrelange Missbräuche und auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags aus dem Jahr 2024. Der Punktehandel florierte, und viele Anbieter warben offen im Internet für ihre Dienstleistungen. Menschen, die bei Tempoverstößen oder Rotlichtfahrten in die Bredouille gerieten, konnten über spezialisierte Anbieter schnell einen Strohmänner finden. Diese Strohmänner gaben vor, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren zu haben und erhielten dafür eine Vergütung. Auf diese Weise konnten Fahrer Einträge im Fahreignungsregister vermeiden oder drohende Fahrverbote abwenden. Die Übertragung von Verstößen auf andere untergräbt die Funktion des Punktesystems und sorgt dafür, dass Wiederholungstäter unentdeckt bleiben.

Die Kritiker, darunter auch der ADAC, äußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Es bleibt also spannend, ob der Markt für den Punktehandel tatsächlich verschwindet oder ob es weiterhin kleinere Tricksereien im Familienkreis geben wird. Kommt es zu einer schleichenden Rückkehr der alten Praktiken, oder wird das neue Gesetz die Autofahrer dazu bringen, verantwortungsvoller zu handeln? Die Zukunft wird es zeigen, aber eines ist klar: Das neue Gesetz hat das Potenzial, den Umgang mit Verkehrsverstößen grundlegend zu verändern. Und das könnte nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für alle, die auf den Straßen unterwegs sind, von Bedeutung sein.

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