Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder können aufatmen: Ab dem 1. April 2026 wird es eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent geben, mindestens jedoch 100 Euro monatlich. Dies betrifft rund 925.000 Tarifbeschäftigte, die nicht in Hessen tätig sind. Diese Erhöhung erfolgt in drei Stufen: Die erste Stufe tritt im April 2026 in Kraft, gefolgt von weiteren Erhöhungen von 2,0 Prozent ab März 2027 und 1,0 Prozent ab Januar 2028. Auch die Ausbildungsentgelte für Auszubildende werden angehoben, wodurch diese über die Laufzeit insgesamt 150 Euro mehr erhalten.

In Hessen, das separat verhandelt hat, können 58.000 Landesbeschäftigte mit einer Erhöhung von 5,8 Prozent in zwei Stufen rechnen: 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab 1. Juli 2026 und 2,8 Prozent ab 1. Oktober 2027. Es ist wichtig zu beachten, dass Hessen nicht Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, was bedeutet, dass die Gehaltserhöhungen hier anders geregelt sind.

Zahlungsmodalitäten und Unsicherheiten

Die Auszahlung der Gehaltserhöhung variiert je nach Bundesland. Während Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits im April zahlen, haben Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen eine rückwirkende Zahlung erst im Mai angekündigt. In Sachsen sind die Änderungstarifverträge jedoch noch nicht unterzeichnet, während Hamburg die Verzögerung mit technischer Umsetzung begründet. Das Saarland und Sachsen-Anhalt haben sich bislang nicht geäußert.

Eine Unsicherheit bleibt, da die Tarifeinigung noch auf die Zustimmung der Gewerkschaften wartet. Zwar haben die Arbeitgeber bereits zugestimmt, doch eine Mitgliederbefragung bei ver.di ist im Gange, und die endgültige Entscheidung der Bundestarifkommission steht noch aus. Sollte es zu Verzögerungen kommen, sind mögliche Abschlagszahlungen vorgesehen, mit einer endgültigen Abrechnung und rückwirkenden Nachzahlungen ab dem 1. April 2026.

Unterschiede zwischen TV-L und TVöD

Einen weiteren Aspekt, den es zu beachten gilt, ist der Unterschied zwischen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD). Während der TV-L für Beschäftigte der Bundesländer gilt, finden die Regelungen des TVöD Anwendung auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, wie zum Beispiel in Ministerien und Gemeinden. Die Gehälter im TVöD steigen am 1. Mai 2026 ebenfalls um 2,8 Prozent, nachdem die erste Erhöhung von 3,0 Prozent bereits am 1. April 2025 in Kraft trat.

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Für die Beschäftigten der kommunalen Versorgungsbetriebe ist eine Erhöhung von 1,25 Prozent ab 1. Juni 2026 vorgesehen. Zudem wird in Hessen über den Tarifvertrag (TV-H) verhandelt, wobei die Gewerkschaften eine Erhöhung von 7 Prozent und mindestens 300 Euro fordern. Die erste Verhandlungsrunde fand am 27. Februar 2026 statt.

Einordnung und Ausblick

Die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder wurde nach drei Verhandlungsrunden und zahlreichen Streiks erzielt und betrifft nicht nur die Tarifbeschäftigten, sondern auch mehr als 1,3 Millionen Beamte und Pensionisten. Die Gesamtkosten des Tarifabschlusses belaufen sich auf 12,34 Milliarden Euro, wobei 4,11 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und 8,23 Milliarden Euro für Beamte vorgesehen sind. Langfristig wird erwartet, dass die höheren Besoldungstabellen im Beamtenwesen über 20 Milliarden Euro kosten.

Die Tarifgespräche begannen im Dezember 2025, wobei die ersten beiden Runden ergebnislos verliefen, bevor die dritte Runde erfolgreich war. In der Folge gab es begleitende Warnstreiks im gesamten Bundesgebiet, betroffen waren unter anderem der öffentliche Nahverkehr, Straßenmeistereien, Unikliniken und Kitas. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Entwicklungen in den kommenden Monaten gestalten werden und ob die versprochenen Erhöhungen tatsächlich fristgerecht ausgezahlt werden können.