Heute ist der 28.04.2026 und die Region Trier-Saarburg steht wieder im Zeichen der Geschwindigkeitskontrollen. Autofahrer sollten sich darauf einstellen, denn der Blitzer-Service hat zahlreiche Standorte ausgewählt, an denen Geschwindigkeitsmessungen und Radarkontrollen durchgeführt werden. Die Verantwortlichen möchten damit nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, sondern auch die Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits sensibilisieren.

Heute werden die Kontrollen an folgenden Orten stattfinden: Auf der A64 in Ehrang, der B41 in Niederbrombach, der B53 in Traben-Trarbach und der A602 zwischen Ruwer und Paulin. Darüber hinaus gibt es auch Kontrollen in Luxemburg, unter anderem auf der route de Boudersberg in Dudelange und in Vichten auf der rue Principale, jeweils morgens. In der Mittagszeit sind die Blitzer in Buschdorf (CR 112) und in der rue de Merl in Luxemburg aktiv.

Blitzer im Saarland und Bußgelder

Im Saarland sind Geschwindigkeitskontrollen unter anderem auf der L 105 zwischen Fechingen und Habkirchen sowie auf der 268 zwischen Nunkirchen und Lebach angesagt. Auch auf der BAB 623 zwischen der Anschlussstelle Saarbrücken-Herrensohr und dem Autobahn-Dreieck Friedrichsthal wird gemessen. Bei diesen Kontrollen ist zu beachten, dass unangekündigte Messungen auch an anderen Orten stattfinden können.

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind klar geregelt. Innerorts müssen Autofahrer mit folgenden Konsequenzen rechnen: Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h sind 30,00 € fällig, während bei 31 bis 40 km/h bereits 260,00 € und 2 Punkte auf dem Konto stehen. Außerorts sind die Strafen ähnlich gestaffelt, wobei hier die Bußgelder etwas geringer ausfallen. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate, beginnend mit dem Tag des Verstoßes.

Punkte und deren Konsequenzen

Der Bußgeldkatalog für 2026 sieht maximal 3 Punkte für Verkehrsverstöße vor. Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Punkte abzubauen, beispielsweise durch freiwillige Fahreignungsseminare, solange man nicht mehr als 5 Punkte hat. Die Punkte verfallen nach bestimmten Fristen, abhängig von der Schwere des Verstoßes, wobei 1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren verfallen.

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Das aktuelle Punktesystem bewertet Verstöße, die eine Sicherheitsgefährdung darstellen. So gibt es beispielsweise 1 Punkt für weniger schwerwiegende Verstöße wie Handy am Steuer oder einen einfachen Vorfahrtsverstoß, während 2 Punkte für sehr schwere Verstöße wie Rotlichtverstöße mit Gefährdung vergeben werden. Für schwere Straftaten wie Alkohol am Steuer können bis zu 3 Punkte vergeben werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Verkehrsverstöße und deren Ahndung sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Insbesondere Paragraph 24 StVG regelt die Ahndung von Verkehrsverstößen, während Paragraph 25 die Umstände und Dauer eines möglichen Fahrverbots festlegt. Das Punktesystem zur Bewertung der Fahreignung wird in Paragraph 4 StVG behandelt. Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Insgesamt ist es ratsam, die Geschwindigkeit im Straßenverkehr stets im Auge zu behalten und die geltenden Vorschriften zu beachten. Schließlich dient die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch der der anderen Verkehrsteilnehmer.