Rheinland-Pfalz ergreift Maßnahmen, um die Verfassungstreue von Bewerber:innen im öffentlichen Dienst zu stärken. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte an, dass AfD-Mitglieder künftig keinen Zugang mehr zum Staatsdienst erhalten. Um den neuen Regelungen gerecht zu werden, müssen alle Bewerber:innen in Zukunft eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie in den letzten fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehört haben. Laut Die Presse wird hierfür eine regelmäßig aktualisierte Liste des Verfassungsschutzes herangezogen, auf der die AfD geführt wird.

„Die Radikalisierung innerhalb der AfD nimmt zu“, stellte Ebling fest und betonte, dass es keinen gemäßigten Flügel mehr gebe. Bewerber:innen, die Zweifel an ihrer Verfassungstreue nicht ausräumen können oder die erforderliche Erklärung verweigern, haben keinen Anspruch auf eine Anstellung. Diese Maßnahme gilt nicht nur für neue Bewerber:innen, sondern auch für bereits im öffentlichen Dienst tätige Mitarbeitende. Hier kann die Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation ein disziplinarrechtliches Dienstvergehen darstellen, was im schlimmsten Fall zur Entfernung aus dem Dienst führen kann.

Überarbeitete Vorschriften für Beamte

Die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamt:innen und Tarifbeschäftigten wurde überarbeitet und verschärft. Dies bedeutet, dass die neuen Regelungen sowohl Polizeibeamte als auch Lehrer betreffen. Der Tagesschau zufolge müssen Bewerber:innen ihre Verfassungstreue in einer Selbstauskunft schriftlich bestätigen.

Ebling erinnerte daran, dass die Verfassungstreue eine Pflicht für jeden Beamten ist und dass der Extremismus nicht mit dem Status eines Beamten vereinbar ist. Insbesondere für Polizeibeamte gelten strengere Anforderungen bei der Einstellung, einschließlich einer umfassenden Zuverlässigkeitsprüfung. Diese Maßnahmen werden nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern angewandt, wo ähnliche Regelungen in Kraft sind.

Kritik von der AfD

<pDie Entscheidung, die Zugehörigkeit zur AfD bei Bewerbungen anzugeben, stößt auf heftige Kritik seitens der AfD. Sebastian Münzenmaier, der stellvertretende Landesvorsitzende der Partei, bezeichnete die Maßnahmen als antidemokratisch und als Berufsverbot für AfD-Mitglieder. Er wies darauf hin, dass die neuen Vorgaben eine Beweislastumkehr für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst darstellen, was die Debatte über die Beschäftigung von Mitgliedern einer als rechtsextrem eingestuften Partei weiter anheizt, wie Die Zeit berichtet.

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Die Thematik wird durch die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die jedoch aufgrund einer Klage der AfD derzeit auf Eis liegt, zusätzlich kompliziert. Trotz dieser rechtlichen Auseinandersetzungen hat das rheinland-pfälzische Innenministerium bereits vor der Einstufung an der Schärfung der Regelungen gearbeitet.