In Rheinhessen hat sich in den letzten Wochen einiges getan. Die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms haben neue Regelungen beschlossen, die das Aufstellen von großen Werbeplakaten außerhalb von Ortschaften betreffen. Man könnte sagen, es wird jetzt ernst. Wer seine Plakate ohne Genehmigung an Bundes- oder Landstraßen anbringt, muss mit Anzeigen und Bußgeldern rechnen. Die Straßenmeisterei hat seit Mai bereits über 100 illegale Plakate gemeldet – das ist eine Menge, oder? Die Bußgelder können bis zu 55 Euro betragen, und wer die Plakate nicht entfernt, dem drohen sogar Strafen im vierstelligen Bereich. Das klingt nach einem klaren Warnsignal für alle, die sich nicht an die Vorschriften halten.

Vor allem großflächige Werbebanner auf Metallrahmen, Anhängern oder Bauzäunen sind betroffen. Nach dem Fernstraßengesetz und der Landesbauordnung sind solche Plakate in vielen Fällen schlichtweg verboten. Nur in Ausnahmefällen, etwa für Wahlwerbung, kann man eine Genehmigung erhalten. Landrat Thomas Barth (CDU) hat bereits Ideen geäußert, wie man zeitlich begrenzte Genehmigungen für bestimmte Straßenabschnitte ermöglichen könnte. Das wäre doch ein Schritt in die richtige Richtung! Der Bauern- und Winzerverband sowie Bürgermeister Dirk Hasenfuß (FWG) von Nieder-Olm zeigen sich hingegen skeptisch und fordern pragmatische Lösungen, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Verständlich, oder?

Sicherheit geht vor – Werbeanlagen und ihre Vorschriften

Doch warum diese strengen Regelungen? Ein Grund dafür sind die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungsvorschriften, die nicht nur in Rheinhessen, sondern auch in anderen Bundesländern wie Hessen gelten. Die Zustimmung oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenbaubehörde ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Werbeanlagen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) sogar als bauliche Anlagen. Das Anbringen solcher Anlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Es sei denn, man hat Glück und die Ansichtsfläche beträgt weniger als 1 m² – dann kann man sich die Baugenehmigung sparen.

Falls man doch eine Genehmigung benötigt, hat die Straßenbaubehörde Hessen Mobil einen modernen Ansatz gewählt. Man kann die Anträge und Unterlagen bequem elektronisch einreichen – ganz im PDF-Format. Ach ja, die maximale Größe einer E-Mail, inklusive Anhänge, beträgt 20 MB! Wer also mehr Dokumente hat, muss kreativ werden: mehrere E-Mails oder einen Datenträger per Post schicken – oder einfach einen Link zum Download bereitstellen. Das klingt fast schon nach einem kleinen Abenteuer, nicht wahr?

Die Herausforderungen für Werbungtreibende

Natürlich bleibt die Frage: Wie geht es jetzt weiter mit der Werbung in Rheinhessen? Die strengen Vorschriften können für viele eine Herausforderung darstellen, besonders wenn man bedenkt, dass die Beteiligung der zuständigen Außenstelle von Hessen Mobil für die jeweilige Kommune empfohlen wird. Das bedeutet, dass man sich vorher gut informieren sollte – vielleicht mit Hilfe einer Regionenkarte, die einen Überblick über die Vorschriften gibt. Der Druck auf die Werbetreibenden wächst, und die Suche nach kreativen, aber legalen Lösungen wird immer dringlicher.

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In einer Region, die durch ihre Weinfeste und landwirtschaftlichen Angebote bekannt ist, könnte man sich fragen, wie die lokalen Anbieter weiterhin für sich werben können. Der Ruf nach mehr Freiraum für kreative Werbung wird laut, und es bleibt abzuwarten, ob die Behörden darauf reagieren werden. In der Zwischenzeit wird es spannend bleiben, wie sich die Situation entwickeln wird. Schließlich wollen wir ja alle, dass Rheinhessen im besten Licht dasteht – auch wenn das Licht manchmal durch ein Werbeplakat geschmälert wird.

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