Heute, am 1. Juli 2026, tritt in Mainz eine neue Regelung in Kraft: die Bettensteuer, auch bekannt als Beherbergungsabgabe. Nach monatelangen Diskussionen und dem leidenschaftlichen Austausch zwischen Stadtverwaltung und Hoteliers ist es nun so weit. Die Stadt Mainz erwartet Einnahmen von bis zu vier Millionen Euro pro Jahr durch diese neue Abgabe. Das Geld soll, ganz im Sinne der Kulturförderung, dazu verwendet werden, kulturelle Angebote und touristische Veranstaltungen zu finanzieren. Ein schöner Gedanke, nicht wahr?

Doch die Realität sieht für viele Hoteliers ganz anders aus. Sie empfinden die Bettensteuer als ein regelrechtes „Bürokratiemonster“. Schließlich müssen die Beherbergungsbetriebe – ob Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze – die Steuer kassieren und weitergeben. Die Abgabe ist gestaffelt und variiert je nach Zimmerpreis zwischen zwei und fünf Euro, was die Berechnung und Erfassung nicht gerade einfacher macht. Ein zusätzlicher Aufwand, der in einer Branche, die ohnehin unter Druck steht, nicht gerade willkommen ist.

Ein Blick auf die geplanten Einnahmen

Bis zu 200.000 Euro jährlich sollen aus den Einnahmen der Bettensteuer in den Tourismusfonds Mainz fließen. Das klingt zwar vielversprechend, aber die Hoteliers schlagen stattdessen einen Gästebeitrag vor. Dieser wäre einfacher zu handhaben und könnte zweckgebunden für touristisch-kulturelle Angebote verwendet werden. Im Gegensatz dazu fließt die Beherbergungsabgabe in den allgemeinen Stadthaushalt, was die Frage aufwirft, inwiefern die Gelder tatsächlich den gewünschten Zielen zugutekommen.

Einige Hoteliers äußern sich besorgt über die hohe bürokratische Belastung, die mit der neuen Steuer einhergeht. Die Stadtverwaltung hat jedoch betont, dass die Beherbergungsabgabe eine rechtssichere Lösung sei. Finanzdezernent Daniel Köbler erklärt, dass in zwei Jahren geprüft werden soll, ob ein anderes Abgabemodell sinnvoller wäre. Ein kleiner Lichtblick für die Branche? Vielleicht. Aber viele sind skeptisch.

Die bundesweite Perspektive

In Deutschland gibt es bereits rund 50 Städte und Gemeinden, die eine Bettensteuer erheben, und die Regelungen unterscheiden sich teils erheblich. Städte wie Köln, Trier, Bingen, Berlin und Hamburg haben längst ähnliche Abgaben eingeführt. Der DEHOGA, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, mahnt jedoch zur Vorsicht. Er appelliert an die Kommunen, die Bettensteuer nicht einzuführen, da sie eine erhebliche Herausforderung für das Gastgewerbe darstellt. Laut dem DEHOGA werden die Einnahmen oft nicht für touristische Infrastruktur genutzt, sondern fließen in den normalen Haushalt. Ein Umstand, der die Hotellerie in ihrer ohnehin schwierigen Situation weiter belasten könnte.

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Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 entschied, dass örtliche Übernachtungssteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dennoch bleibt die Frage, ob dies tatsächlich im besten Interesse der Städte und ihrer touristischen Zukunft ist. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo seit 2014 eine Übernachtungssteuer gilt, sehen sich viele Betriebe durch diese Regelungen belastet. Die DEHOGA-Verbände in den einzelnen Bundesländern setzen sich aktiv gegen die Bettensteuer und mögliche Erhöhungen ein. Ein ständiger Kampf, der die Branche vor große Herausforderungen stellt.

Wie es weitergeht? Das bleibt abzuwarten. Die Hoteliers in Mainz sind jedenfalls in einer angespannten Lage. Die Bettensteuer ist nun Realität, und der Erfolg wird sich zeigen müssen. Vielleicht wird der ein oder andere Hotelier in Zukunft die Abgabe als Anreiz nutzen, um kreative Angebote zu entwickeln, die die Gäste anlocken – oder sie werden weiterhin für eine Vereinfachung kämpfen. Die Zeit wird es zeigen.

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