In einem brisanten Fall, der die Gemüter in Mainz-Bingen bewegt, hat die Staatsanwaltschaft Mainz die Ermittlungen gegen einen anonymen Hinweisgeber eingestellt. Dieser hatte ein Dokument an die RHEINPFALZ am SONNTAG übermittelt, das in Zusammenhang mit einer Familie aus Ingelheim steht, deren zwei Töchter an Diabetes Typ 1 erkrankt sind. Die Eltern, Robert und Annika S., werfen der Freien Waldorfschule Mainz vor, ihnen bei der Bewältigung dieser Erkrankung nicht nur keine Unterstützung zu bieten, sondern sogar eine Kindeswohlgefährdung zu melden, die auf einer vermeintlichen Gefährdung der Kinder basierte.

Die Vorwürfe sind schwerwiegend und beinhalten die Unterstellung eines „falschen Selbstbildes“ der betroffenen Mädchen sowie die angedeutete Gefahr eines „erweiterten Suizids“. Diese Meldung führte dazu, dass das Jugendamt Mainz-Bingen eingeschaltet wurde. Die Eltern reagierten prompt und erstatteten Anzeige gegen die Schule wegen Verleumdung und Vortäuschens einer Straftat, nachdem die Schule behauptete, es lägen Bedenken über das Verhalten der Kinder vor.

Die Rolle der Waldorfschule

Die Freie Waldorfschule Mainz steht in der Kritik, da sie trotz ihrer Werbung mit individueller Förderung und Unterstützung der Schüler in der Praxis versagte. Besonders der Klassenlehrer zeigte laut Robert S. kein Interesse an der Erkrankung seiner Tochter Lia, die aufgrund ihrer Diabetes häufig zu spät zur Schule kam. Die Verspätungen, die durch die notwendige Insulingabe am Morgen verursacht wurden, führten zu einem angedrohten Ordnungsverfahren. Erst nachdem die Familie mit der Einschaltung der Schulaufsicht drohte, lenkte die Schule ein und machte schließlich auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung für das Kollegium notwendig.

Die Eltern sind enttäuscht und haben sich entschieden, ihre Kinder von der Waldorfschule abzuziehen, um Diskriminierung und Mobbing zu vermeiden. Seitdem besuchen Lia und Mira S. staatliche Schulen, wo sie hoffentlich die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.

Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat nun auch die Ermittlungen gegen den Hinweisgeber eingestellt, da festgestellt wurde, dass das zugespielte Dokument nicht aus Behördenkreisen stammt. Zudem konnten die Vorwürfe gegen den Verfasser der Kindeswohlgefährdung nicht weiterverfolgt werden, da dieser nicht ermittelt werden konnte. Die Waldorfschule selbst gab an, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für die erhobenen Vorwürfe gab, und wies die Anschuldigungen in einer Stellungnahme zurück.

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Die leidtragenden in dieser heiklen Angelegenheit sind die Kinder, die unter den Umständen leiden, die sowohl das gesundheitliche als auch das soziale Wohl ihrer Entwicklung betreffen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob die Schule aus diesem Vorfall lernt, vor allem im Hinblick auf die Unterstützung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen.