Im beschaulichen Eifelkreis Bitburg-Prüm brodelt es unter der Oberfläche. Ein Parkplatz am Grenzübergang Steinebrück hat sich in einen unfreiwilligen Autofriedhof verwandelt. Richard Ott, ein ehemaliger Zöllner und Gemeinderatsmitglied aus Dasburg, ist darüber alles andere als amused. „Was soll das?“, fragt er sich, während er auf einen älteren Seat Alhambra mit polnischem Kennzeichen zeigt, der seit einem halben Jahr dort steht – mit offenen Fenstern, als würde er darauf warten, dass jemand ihn abholt. Doch der Fahrer scheint sich nicht dafür zu interessieren. Die Szenerie wirkt seltsam verloren und irgendwie traurig.
Ott erinnert sich an eine frühere Episode, als die Insassen des Wagens, rumänische Staatsbürger, in Luxemburg beim Kupferkabel-Diebstahl erwischt wurden. „Das Auto ist ein ständiger Reminder an diese kriminelle Vergangenheit“, merkt er an. Die Ortsbürgermeisterin Silke Nelles hat sich bereits bemüht, Klarheit über die Zuständigkeiten zu erlangen, doch der Parkplatz gehört den Landesforsten – ein wahres Labyrinth der Zuständigkeiten, das die Lösung nur weiter verkompliziert. Olaf Böhmer, der Chef des Forstamts Neuerburg, schüttelt den Kopf und bezeichnet die Situation als „unbefriedigend und ärgerlich“.
Die Grauzone der Zuständigkeiten
Die Bundespolizei in Trier hat ihre eigenen Erfahrungen mit der Problematik gemacht. „Die Zuständigkeit für abgestellte Fahrzeuge im Grenzgebiet ist oft unklar“, erklären sie. Und sie haben recht! Aktuell stehen am Grenzübergang Steinebrück etwa zehn Fahrzeuge, die als „Autofriedhof“ bezeichnet werden. Immer wieder sind es die gleichen Geschichten: Sechs Männer wurden festgenommen, nachdem sie mit einem Fahrzeug angehalten wurden, das mutmaßliches Diebesgut transportierte. Der verhaftete Eigentümer des Seat Alhambra wird von einer Rechtsanwältin vertreten, die über die Abholung des Wagens informiert wurde. Doch bislang hat sich nichts getan – das Auto bleibt einfach stehen.
Die Situation ist nicht nur in Bitburg ein Thema. Überall in Deutschland gibt es ähnliche Probleme mit abgestellten Fahrzeugen, deren Halter oft schwer zu erreichen sind. In Baden-Württemberg beispielsweise ist es klar geregelt: Abgestellte, betriebsschwache Fahrzeuge zählen nicht zum Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass Behörden Beseitigungsanordnungen erlassen können, auch gegen den Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs. Wer denkt, dass man einfach so sein Auto abstellen kann, irrt gewaltig – die Straßenverkehrsordnung ist da unnachgiebig.
Regeln und Vorschriften
Im öffentlichen Raum gilt: Abstellen ist nur im Rahmen der ausgeschilderten und geltenden Beschränkungen zulässig. Ansonsten kann es schnell teuer werden. Wer sein Fahrzeug ohne Erlaubnis abstellt, kann mit Geldbußen bis zu 500 Euro rechnen. Besonders gefährlich wird es, wenn das abgestellte Auto den Verkehr behindert oder gar als Hindernis gilt. Abgemeldete oder betriebsunfähige Fahrzeuge sind in diesem Kontext nicht nur lästig, sie können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist ein Thema, das viele Aspekte umfasst. Jeder, der sein Fahrzeug längerfristig abstellen möchte, sollte sich genau überlegen, wo und wie. Andernfalls könnte das Auto schnell als „zurückgelassen“ gelten, und die Behörden könnten Maßnahmen ergreifen. Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein könnten hier Wunder wirken. Schließlich ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf den Straßen von höchster Bedeutung. Mit ein wenig mehr Ordnung könnte der Parkplatz am Grenzübergang vielleicht bald wieder zu einer ansehnlichen Fläche werden.