Heute ist der 23.05.2026, und in Haßloch sorgt ein Vorfall für Aufregung. Ein 66-jähriger Mofafahrer wurde am 22.05.2026 in der Heinrich-Brauch-Str. von der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Grund? Seine unsichere Fahrweise, die bereits einige besorgte Blicke von Passanten auf sich zog. Es ist nicht gerade ein Geheimnis, dass solche Kontrollen manchmal zu unangenehmen Überraschungen führen können – und so war es auch in diesem Fall.
Bei der Kontrolle stellte die Polizei einen deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Der Fahrer wurde als wackelig auf den Beinen und mit einer verwaschenen Aussprache wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest? Der konnte nicht durchgeführt werden. Stattdessen ordnete die Polizei eine Blutprobe an, um den genauen Alkoholgehalt zu bestimmen. Der Fahrzeugschlüssel wurde vorsorglich sichergestellt – keine Frage, Sicherheit geht vor. Der Fahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten, und die zuständige Führerscheinstelle wird über den Vorfall informiert. Ein ganz normaler Dienstag, könnte man sagen, oder?
Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt
Hier wird es spannend. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23.05.2025 könnte für unseren Mofafahrer von Bedeutung sein. Es ging darum, das Führen von Fahrrädern, E-Scootern und Mofas trotz fehlendem Führerschein zu untersagen. Der Kläger hatte seine Fahrerlaubnis 2013 wegen Trunkenheit verloren. In den folgenden Jahren gab es weitere alkoholbedingte Auffälligkeiten, und 2020 wurde ihm das Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt. Die Behörde argumentierte, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur eine persönliche, sondern auch eine öffentliche Gefahr darstellt. Bei Werten ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) so gut wie sicher.
Der besagte Kläger versuchte, das Verbot als unverhältnismäßig darzustellen und berief sich auf andere Gerichtsurteile. Doch das Gericht wies seine Argumente zurück und betrachtete ihn als ungeeignet. Der Fall zeigt, wie ernst die Behörden solche Vorfälle nehmen. Für Radfahrer und Mofafahrer gilt: Bei 1,6 Promille oder mehr droht nicht nur eine MPU, sondern auch das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Und das kann schnell zum Problem werden.
Verfahren bei Alkoholkontrollen
Was passiert in solchen Fällen eigentlich genau? Eine Verkehrskontrolle beginnt oft mit dem Verdacht auf Alkoholisierung. Der Atemalkoholtest ist freiwillig, und man kann ihn verweigern, ohne rechtliche Nachteile zu haben. Aber – und das ist wichtig – diese Verweigerung kann den Verdacht verstärken, was zu weiteren Maßnahmen führen kann. Eine Blutentnahme, die durch einen Arzt erfolgen muss, wird oft angeordnet, besonders wenn „Gefahr im Verzug“ gesehen wird, also wenn der Verdacht auf Alkoholisierung sehr stark ist.
Nach der Blutentnahme wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Betroffenen erhalten in der Regel eine Vorladung zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung. Hier wird es heikel: Aussagen können gegen einen verwendet werden. Daher ist es ratsam, das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen. Die Verteidigung in solchen Fällen ist oft kompliziert und erfordert eine genaue Überprüfung der Blutalkoholanalyse und der ordnungsgemäßen Entnahme, Transport, Lagerung und Analyse der Blutprobe.
Parallel dazu kann die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis entziehen oder vorläufig sicherstellen. Nach Abschluss des Strafverfahrens wird geprüft, ob eine MPU notwendig ist. Für Ersttätern mit Blutalkoholwerten zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann die Behörde unter Umständen von einer MPU absehen. Doch ab 1,6 Promille ist die Anordnung nahezu zwingend – ein Dilemma, das viele Mofafahrer und andere Verkehrsteilnehmer kennen.