In Bad Dürkheim gibt es Neuigkeiten, die viele Eltern aufmerken lassen sollten! Die ursprünglich bis zum 2. Juni laufende Frist zur verbindlichen Anmeldung für die Schulbuchausleihe wurde bis Dienstag, den 9. Juni, verlängert. Das gibt frischen Wind in die Anmeldeunterlagen, aber es ist auch ein bisschen wie der letzte Aufruf zum Boarding – danach ist Schluss! Wer nach dem 9. Juni kommt, hat das Nachsehen, denn dann können Schulbücher nur noch über eine Ausnahmeregistrierung bestellt werden. Also, liebe Eltern, jetzt wird’s Zeit!
Wenn ihr noch nicht angemeldet seid oder kein Antrag auf Lernmittelfreiheit bewilligt wurde, ruft einfach die Kreisverwaltung an unter 06322 961-2309. Dort gibt’s die nötige Unterstützung. Und für alle, die lieber persönlich vorbeikommen möchten: Die Servicestelle im Kreishaus, in der Prof.-Otto-Dill-Straße 4a, ist ebenfalls für euch da. Aber nicht vergessen, vorher einen Termin zu vereinbaren!
Zur Anmeldung bringt bitte den Freischaltcode, euren Ausweis und die Bankkarte mit. Bei erfolgreicher Anmeldung dürfen sich die Kinder auf die Schulbücher freuen, die sie rechtzeitig zum Schuljahresbeginn in der Schule erhalten.
Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe findet ihr online unter bildung.rlp.de/lmf.
Lernmittelfreiheit für alle
Jetzt wird’s richtig interessant! Die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit und der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz gilt für alle Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen. Und das ist noch nicht alles: Auch Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an berufsbildenden Schulen und Kollegs sind mit dabei. Hier wird nicht nur gespart, sondern auch Bildung ermöglicht!
Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen können Schulbücher und ergänzende Druckschriften im Rahmen der Lernmittelfreiheit sogar kostenlos erhalten. Ab sofort ist die Online-Antragstellung für die Lernmittelfreiheit möglich. Das geht ganz einfach über einen Link oder QR-Code. Wer mehr Informationen und Merkblätter braucht, wird auf der Internetseite der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz fündig. Es ist schon erstaunlich, wie viel Hilfe es gibt, wenn man nur ein bisschen nachfragt!
Einkommensgrenzen und Unterstützung
Jetzt mal Butter bei die Fische: Anspruch auf kostenfreie Ausleihe gibt es für Schülerinnen und Schüler, die unter bestimmten Einkommensgrenzen leben. Die Grenzen sind klar definiert: 26.500 Euro jährlich, wenn das Kind im Haushalt beider unterhaltspflichtiger Eltern lebt. Für Alleinerziehende wird’s etwas weniger, da sind es 22.750 Euro jährlich. Und auch bei anderen Konstellationen gibt es Anpassungen – die Einkommensgrenze erhöht sich um 3.750 Euro für jedes weitere Kind im Haushalt. Es ist also ganz wichtig, sich über die eigenen Ansprüche zu informieren!
Wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr die nötigen Voraussetzungen erfüllt, zögert nicht, die zuständigen Stellen zu kontaktieren. In dieser Zeit ist es besser, einmal zu viel zu fragen als einmal zu wenig, oder?
Die Frist ist also verlängert, die Unterstützung ist da, und die Möglichkeiten sind vielfältig. Nutzt sie! Aber denkt daran, der 9. Juni ist nicht weit entfernt!