Revolution im E-Auto-Kauf: Urteil stärkt Käuferrechte bei Reichweitenabweichungen
Heute ist der 23.06.2026, und in Wuppertal sorgt ein aktuelles Urteil für Aufsehen unter E-Auto-Fahrern. Das Landgericht hat entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der Reichweite eines Elektroautos von den Herstellerversprechen einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen kann. Dabei handelt es sich um einen Fall, bei dem ein E-Auto unter den WLTP-Bedingungen nur eine Reichweite von 282 km erzielte, während die Herstellerangaben zwischen 332 und 341 km lagen. Ganz schön krass, oder? Eine Abweichung von rund 18 Prozent – das ist nicht gerade ein Klacks!
Der Käufer hatte sich folglich auf die Angaben des Herstellers verlassen und war entsprechend enttäuscht, als die tatsächliche Reichweite so weit hinter den Versprechungen zurückblieb. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den Käufer vertritt, hebt hervor, dass solche Reichweitenangaben rechtlich bindende Erwartungen beim Käufer begründen. Man könnte also sagen, das Gericht hat hier ein Zeichen gesetzt, dass die Hersteller nicht einfach mit ihren Zahlen jonglieren können, ohne die Konsequenzen zu fürchten.
Das Urteil im Detail
Ein Sachverständiger stellte im Rahmen des Verfahrens fest, dass die Batterie des Fahrzeugs überdurchschnittlich Leistung verloren hat – ganze 17 Prozent in nur drei Jahren. Das Gericht betrachtete die Diskrepanz als erheblichen Sachmangel. Bei einem Fahrzeug, das bereits drei Jahre alt ist, wäre eine abnehmende Reichweite aufgrund von Batteriedegradation von etwa 7,5 Prozent noch akzeptabel gewesen. Aber 18 Prozent? Das ist ein ganz anderes Kaliber. Der Händler musste das Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer knapp 34.000 Euro nebst Zinsen zahlen. Ein ordentlicher Batzen Geld, der da zurückfließt!
Das Gericht orientierte sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass Abweichungen von mehr als 10 Prozent von Herstellerangaben als erheblich gelten. Der Verkäufer versuchte zwar, die Abweichung mit altersbedingter Abnutzung der Batterie zu erklären, doch das Gericht ließ sich davon nicht beeindrucken. Die rechtlichen Relevanzen der Herstellerangaben sind unbestritten, auch wenn der Hersteller darauf hinweist, dass es sich um Durchschnittswerte handelt.
Käuferrechte im Fokus
Dieses Urteil wird von vielen Juristen, einschließlich der ADAC-Rechtsberater, als verbraucherfreundlich gewertet. Sie betonen die Bedeutung der Herstellerangaben, die die Erwartungen der Käufer prägen können. Wenn man sich überlegt, wie oft E-Auto-Fahrer auf die Reichweitenangaben angewiesen sind, wird klar, dass dieses Urteil weitreichende Folgen haben könnte. Das Gericht hat ein klares Zeichen gesetzt: Käufer sollten sich auf das verlassen können, was ihnen versprochen wird – und wenn nicht, dann gibt’s die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten.
Das Urteil in Wuppertal ist also nicht nur ein Einzelfall, sondern könnte durchaus eine Vorreiterrolle für ähnliche Fälle spielen. In einer Zeit, in der die Elektromobilität boomt, ist es wichtig, dass Verbraucher gut informiert sind und sich auf die Angaben der Hersteller verlassen können. Und das, meine Lieben, ist eine gute Nachricht für alle, die in die Welt der Elektroautos eintauchen möchten!
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