Alkohol am Steuer: Wenn der feucht-fröhliche Abend zum Albtraum wird
Am Wochenende haben die Beamten der Polizei in Viersen gleich mehrfach ein Auge auf die Straße geworfen und dabei einige erschreckende Entdeckungen gemacht. In der Nacht zu Montag, gegen 0.30 Uhr, fiel ihnen ein Rollerfahrer auf, dessen Licht dunkel blieb – ein sicheres Zeichen, dass hier etwas nicht stimmt. Zeugen beobachteten, wie der Fahrer durch die Innenstadt flüchtete und eine rote Ampel einfach missachtete. Zeugen wissen ja oft mehr, als man denkt!
Der Roller wurde schließlich am Bahnhofsvorplatz entdeckt. Der Fahrer war jedoch bereits zu Fuß auf der Goethestraße verschwunden. Ein Verdächtiger, der dem Rollerfahrer ähnlich sah, wurde in der Viersener Innenstadt gestellt. Überraschung: Er hatte den Schlüssel des Rollers in der Tasche! Der 17-Jährige, der in Viersen lebt, war offenbar alkoholisiert und musste zur Wache mitkommen, wo er bei der Blutentnahme Widerstand leistete. Ob das einen guten Eindruck bei den Beamten hinterlassen hat? Ich glaube eher nicht. Jetzt sieht er sich gleich mehreren Vorwürfen gegenüber: Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Ermittlungen dauern an.
Ein weiteres Mal in Brüggen
Doch nicht nur in Viersen ging es turbulent zu. Auch in Brüggen wurde ein alkoholisierter Autofahrer gestoppt, und zwar nicht ohne den beherzten Eingriff eines aufmerksamen Zeugen. Dieser hatte einen Streit zwischen dem Fahrer und seiner Beifahrerin beobachtet, bevor sie das Auto verließ. Der 33-Jährige aus Brüggen fuhr in Schlangenlinien und hielt schließlich vor einer Tankstelle an. Die Polizei stellte fest, dass er stark alkoholisiert war – ein Atemalkoholtest ergab über zwei Promille! Das ist nicht nur bedenklich, sondern auch rechtlich heikel.
Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind nicht zu unterschätzen: Nach § 316 StGB ist das Fahren unter Alkoholeinfluss strafbar. Hierbei gibt es nicht nur die 0,5-Promille-Grenze für Kraftfahrzeuge zu beachten, sondern auch die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. In Brüggen wurde dem Fahrer der Führerschein sichergestellt, und er musste den Heimweg zu Fuß antreten. Ein wenig demütigend, oder?
Die Konsequenzen im Blick
Bei einer Verkehrskontrolle können die Polizeibeamten nicht nur einen Alkohol- und Drogentest anordnen, sondern auch das Fahrzeug sicherstellen und eine Blutentnahme anordnen. Übrigens: Der Richtervorbehalt für Blutentnahmen wurde 2018 abgeschafft, was die Sache für die Betroffenen nicht einfacher macht. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie wir ihn bei dem Rollerfahrer gesehen haben, kann nach § 113 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Ein bisschen viel für einen feucht-fröhlichen Abend, oder?
Für die betroffenen Fahrer könnte es nun ernst werden. Ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder die Entziehung des Führerscheins ist durchaus möglich, und in schwerwiegenden Fällen kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Das bedeutet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld – mehrere hundert Euro für die MPU sind da schnell zusammen. Und wenn es zu einem Unfall kommt, können auch Regressansprüche des Kfz-Haftpflichtversicherers auf den Fahrer zukommen. Das ist alles andere als ein angenehmer Gedanke.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Vorfälle eine Warnung für andere Verkehrsteilnehmer sind. Ein nüchterner Kopf ist nicht nur für einen selbst, sondern auch für andere von Vorteil – und wenn es nicht anders geht, einfach mal auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen! Denkt dran, es gibt immer eine bessere Lösung als das Risiko, mit einem Glas zu viel hinterm Steuer zu sitzen. In der Zwischenzeit bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen weitergehen und welche Konsequenzen die beiden Fahrer letztlich zu erwarten haben.
Technisch repräsentiert unser neues Magazin-System den aktuellen Stand der Technik für anspruchsvolle Nachrichtenportale: schnell, barrierefrei, DSGVO-konform, suchmaschinenoptimiert und für die Redaktion langfristig wartbar. Die Umsetzung dieser hohen Standards wurde von Daniel Wom / VeloCore mit dem Anspruch realisiert, eine langlebige und zukunftssichere Lösung zu schaffen.
