In Soest steht die Bürgergemeinschaft (BG) auf der Barrikade. Das Ziel? Die geplante Erhöhung der Kirmesgebühren verhindern! Bernd Michel, ein leidenschaftlicher Vertreter der BG, lässt keinen Zweifel daran, dass er diese Entscheidung nicht ohne Widerstand hinnehmen wird. Die Diskussion über die Gebührenordnung, die am 7. Mai im Rat auf der Agenda steht, hat bereits für viel Aufregung gesorgt. Obwohl eine Mehrheit der Fraktionen eine Erhöhung befürwortet, stößt der Vorschlag von 7 Prozent auf scharfe Kritik. Michel ist der Meinung, dass die Stadtverwaltung mit der Kalkulation der Gebühren allein auf weiter Flur steht, ohne die Stimmen der Schausteller zu hören. Das kann nicht sein!
Die Allerheiligenkirmes, ein Fest, das für viele Familien in Soest ein fester Bestandteil des Jahres ist, muss familienfreundlich bleiben. Michel sieht das als unabdingbar an. Immerhin gab es in den letzten Jahren schon zahlreiche Preiserhöhungen, die die Schausteller an die Verbraucher weitergeben mussten. Das lässt die Luft für die Kirmesbesucher dünn werden! Und das ist nicht das einzige Problem. Die Bewerberzahlen um Standplätze sind im letzten Jahr dramatisch gesunken – von 1580 im Jahr 2019 auf weniger als 700. Da sollte man sich ernsthaft Gedanken machen, wie man diese wertvolle Tradition am Leben halten kann.
Die Herausforderungen der Schausteller
Ein weiterer Punkt, der zur Diskussion steht, ist die Attraktivität des Vreithofs. Andreas Kappelhoff, ebenfalls von der BG, warnt vor drastischen Gebührenerhöhungen, die die Schausteller nur noch mehr abschrecken könnten. Diese stehen bereits jetzt unter Druck durch gestiegene Kosten für Personal, Energie und Vorleistungsgüter. Es ist also ein schmaler Grat, auf dem sich die Stadt bewegt. Die BG fordert, dass die Stadt die gestiegenen Kosten übernimmt, besonders angesichts der sinkenden Anmeldezahlen. Das klingt nach einer notwendigen Lösung!
Zusätzlich wird die Verteilung der Standflächen neu diskutiert. Hier stellt sich die Frage, ob die Kriterien für die Vergabe fair sind. Man könnte doch die Standpreise nach Standortlagen differenzieren und dabei zwischen Vereinen und gewerblichen Ausstellern unterscheiden. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um die Kirmes für alle Beteiligten attraktiver zu gestalten.
Marktprivilegien und rechtliche Rahmenbedingungen
Hier muss man auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick haben. Laut der Gewerbeordnung können Veranstalter Feste festsetzen lassen, um bestimmte Marktprivilegien zu genießen. Das bedeutet, dass nicht alle Veranstaltungen verpflichtend sind, auch wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Anforderungen an die Veranstalter sind klar: Sie müssen die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen und diverse Genehmigungen einholen. Das bringt uns zurück zur Kirmes in Soest – denn wenn alle Genehmigungen vorliegen, gibt es einen Anspruch auf die Festsetzung der Veranstaltung.
Die BG hat also einen klaren Plan, wie man die traditionellen Volksfeste in Soest bewahren kann. Und die Hoffnung auf eine positive Wende in der Kirmesplanung für das Jahr 2027 lebt! Man kann nur hoffen, dass die Stadt die Rufe der Bürgergemeinschaft und der Schausteller ernst nimmt. Denn eines ist gewiss: Die Kirmes ist mehr als nur ein Fest – sie ist ein Teil der Kultur und Identität von Soest!