Rettungsdienst im Dilemma: Wer bezahlt die Leerfahrten?
Heute ist der 9.06.2026 und die Gemüter kochen in Nordrhein-Westfalen, denn das NRW-Gesundheitsministerium hat eine Übergangslösung zur Finanzierung von „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst angekündigt. Ein heißes Thema, das nicht nur die Kommunen, sondern auch die Krankenkassen und letztlich die Bevölkerung betrifft. Es geht um Leerfahrten – Einsätze, bei denen kein Patient ins Krankenhaus transportiert wird, sei es, weil er vor Ort versorgt wird oder tragischerweise verstirbt. Die Frage, wer die Kosten für solche Einsätze trägt, sorgt seit Jahren für Spannungen zwischen den beteiligten Akteuren.
Ein zentraler Punkt in der aktuellen Debatte ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Regelungen zur Kostenübernahme für diese Leerfahrten geändert haben. Bisher übernahmen sie in der Regel die vollen Kosten. Jetzt müssen die Kommunen zusehen, wie sie die finanziellen Belastungen stemmen können, was die Haushaltskassen stark unter Druck setzt. Um die Wogen zu glätten, haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium an einen Tisch gesetzt. Ein Kompromiss wurde gefunden: Bis Ende 2026 übernehmen die Krankenkassen weiterhin 50% der Kosten für Leerfahrten. Ein erster Schritt, aber das Ziel ist klar – eine dauerhafte Lösung muss bis Ende des Jahres her.
Ein Streitthema, das nicht neu ist
Der Druck auf die Krankenkassen hat in den letzten Jahren zugenommen, was nicht zuletzt zu Kostensenkungsmaßnahmen geführt hat. Der Streit um die Kosten für Leerfahrten zieht sich wie ein roter Faden durch die letzten Jahre. Die Krankenkassen versuchen, den Kostendruck an die Rettungsdienst-Träger weiterzugeben. In Köln hat man sich beispielsweise bereits im Januar mit den Krankenkassen geeinigt. Dort wurde eine neue Rettungsdienstgebührensatzung eingeführt, die keine zusätzlichen Kosten für Patienten verursacht. Doch trotz dieser Vereinbarung bleibt die Kostenübernahme für Leer- und Fehlfahrten durch die Krankenkassen ein ungelöstes Problem.
Jeder Rettungsdienst-Träger hat individuelle Verträge mit den Krankenkassen – und in NRW sind das meist die Kreise und kreisfreien Städte. Eine Ausnahme bildet der Kreis Recklinghausen, der die Verantwortung auf die kreisangehörigen Städte übertragen hat. Ab 2025 steht jedoch jeder Träger vor der Herausforderung, dass die Krankenkassen keine Kosten für Leerfahrten mehr übernehmen. Die Krankenkassen berufen sich auf das Sozialgesetzbuch (SGB) V, das den Rettungsdienst lediglich als Transportleistung ins Krankenhaus definiert. Das führt dazu, dass bei Notrufen, die nicht in einen Krankenhausaufenthalt münden, keine Kosten übernommen werden – und das ist ein großes Dilemma.
Eingeschränkte Sicht auf den Rettungsdienst
Experten wie Roland Goertz sehen das SGB V als veraltet an und bemängeln, dass es nicht an die modernen Anforderungen des Rettungsdienstes angepasst ist. Er hat durchaus Verständnis für die Krankenkassen, kritisiert jedoch, dass die Gefahrenabwehr eine öffentliche Aufgabe ist, die von den Kommunen finanziert werden sollte. Schließlich ermitteln die Rettungsdienst-Träger ihre Kosten für den Betrieb – von der Leitstelle über die Wachen bis hin zu Personal- und Fahrzeugkosten. Dabei teilen sie diese durch die erwarteten Einsätze. Oft stehen die Träger vor der Herausforderung, hohe Kosten mit wenigen Einsätzen zu kombinieren, während die Krankenkassen von vielen Einsätzen ausgehen, um ihre Gebühren zu senken. Ein Teufelskreis, der niemandem wirklich nutzt.
Die Verhandlungen zwischen den Kommunen und den Krankenkassen sind also nicht nur ein Kampf um Zahlen und Prozentsätze, sondern auch um die grundsätzliche Wahrnehmung und Wertschätzung des Rettungsdienstes in unserer Gesellschaft. Es bleibt spannend, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die angestrebte dauerhafte Lösung tatsächlich bis Jahresende gefunden werden kann.
