Heute ist der 22.05.2026, und im Oberbergischen Kreis überschlagen sich die Ereignisse rund um den Rettungsdienst. Kürzlich kam es zu einem Vorfall, der die Diskussion über die Gebühren für Rettungsdienste erneut entfachte. Eine Autofahrerin rangierte auf einem Parkstreifen und übersah dabei einen 80-jährigen Mann, den sie beim Rückwärtsfahren umfuhr. Glücklicherweise wurde der Senior von Passanten erstversorgt und konnte später selbstständig stehen und gehen. Er entschied sich, auf eine Krankenhauseinweisung zu verzichten – eine Entscheidung, die von seinen Angehörigen heftig kritisiert wurde.

In Nordrhein-Westfalen zeigen viele ältere Patienten ähnliche Verhaltensmuster. Sie verzichten oft auf eine Rettungswagenfahrt, obwohl sie nicht ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Das führt nicht nur zu Leerfahrten, sondern verursacht auch erhebliche Kosten. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten seit Juli 2025 nicht mehr, was zu einem heftigen Streit zwischen den Kommunen und den Kassen geführt hat. Der Oberbergische Kreis hat sich nun jedoch auf eine Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen über zukünftige Rettungsdienstgebühren geeinigt.

Neue Gebührenordnung für den Rettungsdienst

Die Einigung sieht vor, dass eine neue Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft treten soll. Diese Regelung hat das Potenzial, Gebührenbescheide für Patienten zu vermeiden und Bürger davor zu schützen, mit unerwarteten Kosten belastet zu werden. Der Landrat Klaus Grootens begrüßt diese Entwicklung und betont, dass die Bürger nach einem Rettungsdiensteinsatz nicht für die Kosten aufkommen sollen. Dies könnte auch für andere Kreise von Bedeutung sein, die in ähnlichen Situationen stecken.

Die neuen Gebühren umfassen eine Erhöhung der Grundgebühren für einen Rettungswagen um etwa 80 Euro, von 783 auf 861 Euro. Zusätzlich wird ein Zuschlag von 2,50 Euro pro gefahrenem Kilometer erhoben, der zuvor nur bei Einsätzen außerhalb des Kreises galt. Diese neuen Gebühren sollen nicht nur die Kosten für Fehlfahrten abdecken, sondern auch die finanzielle Stabilität des Rettungsdienstes im Oberbergischen Kreis sichern. Der Kreistag wird am 28. Mai in einer Sondersitzung darüber entscheiden.

Fehlfahrten und die Rolle der Krankenkassen

Ein zentrales Problem bleibt jedoch die Definition von „Fehlfahrten“, die nach wie vor von den Krankenkassen festgelegt wird. Immer wieder gibt es Streit darüber, ob die Kassen für Einsätze aufkommen, bei denen Patienten vor Ort behandelt werden können. Im Oberbergischen Kreis war es sogar so dramatisch, dass der Kreis 30 Millionen Euro als Kredit aufnehmen musste, um den Rettungsdienst zu finanzieren. Das ist schon ein starkes Stück, oder? Eine Resolution zur Klärung dieser Situation wurde im März einstimmig verabschiedet, doch die Diskussionen scheinen damit nicht beendet zu sein.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

In Deutschland ist der Rettungsdienst föderal organisiert und variiert je nach Bundesland und Kreisebene. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten des Rettungsdienstes, allerdings nur, wenn diese Fahrten im Rahmen von Pauschal-Entgeltvereinbarungen oder kommunal erlassenen Gebührensätzen abgerechnet werden können. Das heißt, die Durchführung des Rettungsdienstes erfolgt durch eine Vielzahl von Anbietern, seien es kommunale Eigenbetriebe, Berufsfeuerwehren oder Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter.

Ein Umstand, der zum Nachdenken anregt: Während die Bürger in Notfällen auf den Rettungsdienst angewiesen sind, stehen sie oft im Schatten bürokratischer Auseinandersetzungen. Die aktuelle Diskussion über die Gebührenordnung könnte letztlich für mehr Klarheit und Gerechtigkeit im System sorgen – ob das tatsächlich gelingt, bleibt abzuwarten.