Heute ist der 1.05.2026 und in Minden-Lübbecke steht die Entscheidung über das beliebte Festival „Hai in den Mai“ auf der Kippe. Das Verwaltungsgericht Minden hat den Eilantrag der Waldfrieden Events GmbH abgelehnt. Die Ablehnung beruht auf der fehlenden naturschutzrechtlichen Befreiung, da der Veranstaltungsort in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Dieses Urteil wirft einen Schatten auf die Vorbereitungen für das Festival, das von über 22.000 Menschen in einer Online-Petition unterstützt wurde.

Der Kreis Minden-Lübbecke hatte Bedenken geäußert und daher keine naturschutzrechtliche Befreiung für das Festival 2026 erteilt. Bürgermeister Kai Abruszat von Stemwede, der die Waldfrieden Events GmbH beraten hatte, betonte, dass er sich nicht über die Negativbescheinigung der Unteren Naturschutzbehörde hinwegsetzen wolle. Das Gericht stellte fest, dass der Kreis die Auswirkungen des Festivals auf Natur und Landschaft nachvollziehbar dargelegt hat. Es gab keinen Bestandsschutz aus Genehmigungen früherer Jahre, da jedes Jahr eine neue Prüfung erforderlich ist. Die Waldfrieden Events GmbH hat angekündigt, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Naturschutz

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nicht nur ein Rückschlag für die Veranstalter, sondern wirft auch ein Licht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Naturschutz. Das Dezernat 51, die höhere Naturschutzbehörde gemäß § 2 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW), spielt eine zentrale Rolle bei der Genehmigung von Veranstaltungen in geschützten Gebieten. Hierbei müssen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des LNatSchG eingehalten werden.

Ein zentrales Instrument für den Naturschutz ist die Eingriffsregelung, die darauf abzielt, nachteilige Folgen von Vorhaben zu vermeiden oder auszugleichen. Für das Festival „Hai in den Mai“ ist entscheidend, dass die Genehmigungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde prüft, ob die eingereichten Unterlagen vollzählig sind und die Maßnahmen zur Ausgleichung der Auswirkungen auf die Natur geeignet sind.

Die Zukunft des Festivals

Ob das Festival letztendlich stattfinden kann, liegt nun in den Händen der Gemeinde Stemwede. Bürgermeister Abruszat hat die Unklarheit des Veranstalters kritisiert und empfohlen, die Entscheidung des Kreises prüfen zu lassen. Im Jahr 2024 hatte die Genehmigung für das Festival erst wenige Stunden vor dem Start vorgelegen, ein Umstand, der sowohl bei den Veranstaltern als auch bei den Besuchern für Unruhe sorgte.

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Mit dem Aufbau für die diesjährige Ausgabe, trotz der rechtlichen Hürden, bleibt die Vorfreude auf das Festival spürbar. Die Waldfrieden Events GmbH scheint entschlossen, die Entscheidung anzufechten und möglicherweise einen Weg zu finden, um das Festival im Einklang mit den Naturschutzbestimmungen durchzuführen. Die nächste Etappe in dieser Auseinandersetzung wird die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster sein, und die Augen der Unterstützer sind gespannt auf die Entwicklungen.