In Mettmann hat sich am 16. Januar 2026 wieder einmal einiges getan. Das Amtsblatt Nr. 1 des neuen Jahres ist veröffentlicht und bringt wichtige Bekanntmachungen für die Bürger:innen mit sich. Die aktuelle Ausgabe berichtet von der Einladung zur ersten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, die für den 27. Januar 2026 angesetzt ist. Um 17:00 Uhr geht es im großen Sitzungssaal im Altbau an der Neanderstraße 85 los. Dort wird unter anderem die Satzung für das Jugendamt der Stadt sowie die Hauptsatzung der Kreisstadt thematisiert. Interessierte sollten sich diesen Termin definitiv vormerken! Weitere Details und die gesamte Veröffentlichung sind auf der städtischen Webseite mettmann.de/amtsblatt nachzulesen.
Apropos Jugendamt: Die Stadt Mettmann legt großen Wert auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt, mit Sitz in der Neanderstraße 18, bietet eine Reihe von Dienstleistungen an. Von der Beratung bei Familienkrisen bis hin zur Inobhutnahme gefährdeter Kinder – die Aufgaben sind breit gefächert. Fachleute wie Rolf Mohnes, Klaudia Beck und Dieter Quack stehen den Bürger:innen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung. Es ist wichtig, zu wissen, dass bei Problemen mit dem Kind oder Unterhaltsforderungen das Jugendamt eine verlässliche Anlaufstelle bietet. Kontaktinformationen sind unter jugendamt.org/jugendamt-mettmann zu finden.
Aufgaben und Pflichten des Jugendamts
Das Jugendamt hat sich verpflichtet, das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu stellen. Hierzu gehört die Überprüfung der Eignung von Adoptionsbewerbern sowie die Unterstützung von seelisch behinderten Jugendlichen. Bei schwierigen familiären Situationen, wie etwa Trennungen oder Scheidungen, können die Fachkräfte Beratung anbieten. Insbesondere die Dokumentation der Entscheidungen sollte transparent und nachvollziehbar sein. Die Basis für all diese Bemühungen findet sich im § 1 SGB VIII des Sozialgesetzbuchs.
Für die Unterstützung von Erziehung und bei der Auswahl von Pflegefamilien ist das Jugendamt maßgeblich verantwortlich und spielt eine essentielle Rolle im System der Kinder- und Jugendhilfe. Die LWL-Landesjugendamt Westfalen gibt regelmäßig Tipps und aktualisierte Gesetzestexte heraus, die für die praktische Arbeit von Bedeutung sind. Die 11. Auflage der Gesetzessammlung wurde im Juni 2024 veröffentlicht und stellt eine praktische Informationsquelle dar, die in der täglichen Arbeit der Beschäftigten und Ehrenamtlichen hilfreich ist. Informationen dazu gibt es unter lwl-landesjugendamt.de.
Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt Mettmann engagiert daran arbeitet, das Jugendamt und die Angebote für junge Menschen kontinuierlich zu verbessern und auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Denn eines ist klar: Ein gutes Händchen für die Belange unserer Kinder und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft.