In Mettmann wird die heiße Sommersonne ab sofort nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Stadtangestellten zur Herausforderung. Der städtische Baubetriebshof hat beschlossen, seine Arbeitszeiten während der Sommermonate anzupassen – und das bereits ab heute, dem 26. Mai 2026. Ursprünglich war die Änderung erst für den 1. Juni geplant, doch aufgrund der unerträglichen Temperaturen über 26 Grad Celsius wurde die Maßnahme vorgezogen. Ein kluger Schachzug in Zeiten, in denen die Hitze besonders drückend ist.

Die operativ tätigen Mitarbeitenden sowie die Einsatz- und Abteilungsleitungen starten nun ihren Arbeitstag bereits um 6 Uhr morgens. Der reguläre Dienstschluss bleibt zwar um 15 Uhr, doch die Verschiebung der Arbeitszeiten zielt darauf ab, die körperlichen Belastungen in die kühleren Morgenstunden zu verlagern. In den heißen Nachmittagsstunden, wenn die höchsten Temperaturen oft zwischen 14 und 18 Uhr erreicht werden, könnte die Arbeit sonst zur schweißtreibenden Tortur werden. Ganz zu schweigen davon, dass persönliche Schutzausrüstung wie Helme und Sicherheitskleidung keine „Sommermode“ erlauben – kurze Hosen sind ein absolutes No-Go.

Gesundheit im Fokus

Doch diese Anpassungen sind nicht nur eine Reaktion auf die drückende Hitze, sondern auch ein Zeichen für die Verantwortung, die die Stadt Mettmann für ihre Mitarbeitenden übernimmt. Bei extremer Hitzebelastung kann die Abfuhr der vom Körper erzeugten Wärme stark erschwert werden. Das kann ernsthafte Folgen haben: Von einer gesteigerten Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems über erheblichen Flüssigkeitsverlust bis hin zu einem Nachlassen der Aufmerksamkeit. Im schlimmsten Fall drohen Hitzeschlag, Hitzeerschöpfung oder sogar Hitzekrämpfe. Aus diesem Grund ist eine ausreichende Zahl an betrieblichen Ersthelfern in den hitzebelasteten Bereichen unerlässlich.

Die Stadt bittet um Verständnis für die frühen Arbeitszeiten und möchte damit nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen, sondern auch unnötige Lärmbelastungen für die Anwohner vermeiden. Und das ist besonders wichtig, denn bei über 30 Grad muss der Arbeitgeber aktiv werden. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert diese Fürsorgepflicht – auch wenn sie nur Empfehlungscharakter hat. Bei Temperaturen über 35 Grad ist der Arbeitsplatz schlichtweg nicht mehr geeignet.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Arbeitgeber haben zwar keine spezifischen Rechte auf „Hitzefrei“ zu gewähren, aber sie sind dennoch verpflichtet, die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Maßnahmen wie Rollos, Lüftung, ausreichende Getränke und frühere Arbeitszeiten sind dabei nur einige der Möglichkeiten, um die Arbeit unter diesen Bedingungen erträglich zu gestalten. Auf Baustellen, wie sie in Mettmann oft anzutreffen sind, gelten besondere Maßnahmen: Sonnensegel, längere Pausen und kühle Getränke sind hier besonders wichtig.

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Es ist auch zu beachten, dass ältere und gesundheitlich vorbelastete Personen, wie etwa Menschen mit Herzkreislauferkrankungen oder Diabetes, besondere Risiken bei Hitzearbeiten tragen. Daher ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge in solchen Fällen unerlässlich. Letztendlich bleibt es jedem selbst überlassen, geeignete Maßnahmen zur Abkühlung zu ergreifen – ob durch Lüften, Schließen der Jalousien oder ausreichendes Trinken. Die Stadt Mettmann setzt mit den neuen Arbeitszeiten ein Zeichen für das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden, und das ist in der heutigen Zeit mehr denn je notwendig.