Am 23. April 2026 trafen sich die CDU-Landtagsabgeordneten Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser zum Antrittsbesuch bei Bürgermeister André Bär in Mettmann. In einem offenen Austausch wurden aktuelle Herausforderungen erörtert, die insbesondere die finanzielle Lage der Kommunen betreffen. Die Abgeordneten und der Bürgermeister äußerten den Wunsch nach regelmäßigen Treffen und einem guten Miteinander „auf dem kleinen Dienstweg“.

Im Zentrum der Gespräche standen die angespannte finanzielle Lage der Stadt und die dringend benötigte Altschuldenhilfe des Landes. Bürgermeister Bär begrüßte die Initiative zur Altschuldenhilfe, die die Zins- und Tilgungszahlungen entlasten soll. Mettmann leidet unter einem strukturellen Defizit, das jährlich neue Schulden verursacht. Die Kosten für die Pflichtaufgaben, die von Bund und Land auf die Kommunen übertragen wurden, belaufen sich in diesem Jahr auf etwa 47 Millionen Euro. Ohne diese Ausgaben könnten Überschüsse erwirtschaftet werden, so Bär.

Finanzielle Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Abgeordneten wiesen auf eine zusätzliche Gemeindefinanzierung von knapp 25 Millionen Euro hin, die zur Bewältigung der finanziellen Situation beitragen könnte. Einigkeit herrschte über die Notwendigkeit grundlegender Reformen. Dr. Untrieser betonte, dass öffentliche Aufgaben hinterfragt und Strukturen an gesellschaftliche Veränderungen angepasst werden müssen. Sträßer ergänzte, dass das Land seit 2017 aktiv handelt: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“

Die steigenden Sozialleistungen belasten die Kommunen, die jedoch keinen Einfluss auf die Höhe dieser Ausgaben haben. Eine realistische Einschätzung der aktuellen weltpolitischen Lage, hohe Energiepreise und die hohe Verschuldung schränken den Spielraum für Entlastungen erheblich ein. Für Mettmann sind in den kommenden Jahren Investitionen von rund 300 Millionen Euro notwendig, wobei Bürgermeister Bär sich finanzielle Unterstützung für diese Maßnahmen wünscht.

Bundesweite Initiativen zur Altschuldenhilfe

Die Diskussion über die Altschuldenhilfe wird nicht nur lokal, sondern auch auf Bundesebene vorangetrieben. Laut dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien der 20. Legislaturperiode soll hochverschuldeten Kommunen eine Befreiung von Altschulden ermöglichen. Am 24. Januar 2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 143h) beschlossen, der die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine hälftige Beteiligung des Bundes an den kommunalen Entschuldungsmaßnahmen der Länder schaffen soll. Ziel ist die vollständige Befreiung hochverschuldeter Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten bis zum 31. Dezember 2023.

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Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs umfassen unter anderem eine Bundesbeteiligung von 50% an den vom Land übernommenen übermäßigen Liquiditätskrediten. Diese Kredite belasten die Kommunen erheblich und beeinträchtigen deren Aufgaben und Investitionen. Ende 2023 beliefen sich die kommunalen Schulden zur Liquiditätssicherung auf etwa 31 Milliarden Euro. Die Tilgungs- und Zinsbelastungen dieser Kredite sind ein ernstes Hindernis für die Entwicklung und Umsetzung notwendiger Infrastrukturprojekte.

Kontext und Ausblick

Die Kommunalverschuldung in Deutschland hat einen Rekordwert von 31,9 Milliarden Euro erreicht, was die größte Herausforderung seit der Wiedervereinigung darstellt. Hauptursachen sind die steigenden Sozialausgaben, insbesondere für Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe, die beide signifikante Anstiege verzeichnen. Kassenkredite, ursprünglich für kurzfristige Liquiditätsengpässe gedacht, haben sich in vielen Kommunen zu dauerhaften Verbindlichkeiten entwickelt. Die politische Debatte über Altschulden wird weitergeführt, wobei die kommunalen Finanzprobleme direkte Auswirkungen auf die Bürger haben, etwa in Form von maroder Infrastruktur und überlasteten sozialen Diensten.

Die Beteiligten aus Mettmann betonen den Wunsch, den Dialog fortzusetzen und im engen Austausch zu bleiben, um gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen zu finden, die die Kommunen stark belasten. In Anbetracht der bestehenden Probleme und der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Maßnahmen schließlich sein werden.