Heute ist der 7.05.2026 und wir blicken zurück auf einen tragischen Vorfall, der sich im November 2025 in einem Kölner Krankenhaus ereignete. Ein alkoholkranker Mann, der mit einem Blutalkoholgehalt von etwa drei Promille eingeliefert wurde, nahm einem Krebspatienten das Leben, indem er ihm während einer Delirium-Phase den Beatmungsschlauch abzog. Das Kölner Landgericht urteilte, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat aufgrund seines Alkoholentzugs schuldunfähig war. Diese Entscheidung wirft Fragen auf – nicht nur zur individuellen Verantwortung, sondern auch zu den Rahmenbedingungen, die solche Taten ermöglichen.
Der 32-Jährige, der erst 2024 mit dem Alkohol konsumiert hatte, nachdem er 2023 mit Kokain begonnen hatte, war ein Mann, der in einem Strudel des Alkoholmissbrauchs gefangen war. Im Durchschnitt trank er täglich vier Flaschen Wein und zwei Flaschen hochprozentige Alkoholika. Während seiner Entzugstherapie, die er wiederholt begonnen, aber nie durchgehalten hatte, entwickelte er wahnhafte Vorstellungen und Halluzinationen. In der Nacht auf den 8. November, als er den sedierten Mitpatienten den Beatmungsschlauch und eine Magensonde herauszog, war es nicht nur ein impulsiver Akt – es war der traurige Höhepunkt einer spiralförmigen Abwärtstendenz.
Die rechtlichen Konsequenzen
Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an, ohne jedoch konkrete Angaben zur Dauer dieser Maßregel zu machen. Eine psychiatrische Sachverständige empfahl eine Behandlungsdauer von zwei Jahren, was der gesetzlichen Höchstdauer entspricht. Diese Entscheidung ist nicht nur rechtlich bedeutsam, sondern auch menschlich herausfordernd. Die Frage nach der Schuldfähigkeit, aufgeworfen durch die Paragraphen § 20 und § 21 StGB, wirft einen Schatten auf das Urteil. Der Vorsitzende Richter sprach von einer sich schnell drehenden Spirale des Alkoholmissbrauchs und stellte fest, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht ausreichend erörtert wurde.
Die Bedeutung der Feststellungen zur Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Angeklagten ist zentral für die Rechtsprechung. Im Fall, den das Landgericht Darmstadt behandelte (Aktenzeichen 2 StR 172/19), zeigte sich, dass eine fehlerhafte Prüfung der Schuldfähigkeit zu einer Aufhebung von Verurteilungen führen kann. Hierbei spielte auch die positive Aussicht auf Behandlungserfolg in einer Entziehungsanstalt eine Rolle. Das Landgericht hatte rechtlich nicht zutreffende Maßstäbe angelegt, was in der Folge zu einer neuen Verhandlung führte. Die Anforderungen an die Feststellungen zur Schuldfähigkeit sind also nicht nur theoretischer Natur, sondern haben direkte Auswirkungen auf die Urteile.
Ein gesellschaftliches Problem
Die Tragödie in Köln ist symptomatisch für ein größeres gesellschaftliches Problem. Alkoholmissbrauch ist nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern betrifft das soziale Gefüge. Menschen, die an einer Sucht leiden, sind oft gefangen in einem Teufelskreis aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig Unterstützung zu bieten – sei es durch Therapieangebote oder durch gesellschaftliche Sensibilisierung. Der Alkohol, der für viele ein geselliges Getränk ist, kann für andere zur Lebensgefahr werden.
Wir müssen uns fragen: Wie können wir als Gesellschaft den betroffenen Menschen helfen? Welche Strukturen sind nötig, um solche Tragödien zu verhindern? Die Antworten sind so vielschichtig wie das Thema selbst, und es liegt an uns, die Diskussion weiterzuführen.