Heute ist der 1.06.2026 und in Herford dreht sich alles um ein Thema, das viele Familien betrifft: die Kinderkrankentage. Eine aktuelle Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zeigt, dass vor allem berufstätige Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuung erkrankter Kinder tragen. Im Jahr 2022 nahmen stolze 73 Prozent der Kinderkrankentage weibliche Kassenmitglieder in Anspruch. Im Vergleich dazu sind es gerade einmal 27 Prozent der Männer, wobei der niedrigste Anteil in Bayern (23 Prozent) und der höchste in Sachsen (31 Prozent) verzeichnet wurde. Es ist fast schon erschreckend, wie sich die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien durch solche Zahlen bestätigt.
Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, macht klar: Die Diskrepanz in der Verteilung von Sorgearbeit bleibt bestehen. Das ist ein echter Weckruf für alle, die glauben, dass sich in der Gleichstellung der Geschlechter schon viel getan hat. Gesetzlich versicherte Eltern haben die Möglichkeit, Krankengeld zu beantragen, wenn ihr Kind unter zwölf Jahren krank ist. Hierbei gibt es einen Anspruch von 15 Tagen pro Kind und Elternteil, während Alleinerziehende sogar bis zu 30 Tage erhalten können. Dass die Krankenkasse in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes als Verdienstausfall übernimmt, ist sicherlich eine Erleichterung. Aber die Frage bleibt: Wie lange wird das noch so bleiben?
Der Rückgang der Anträge
Ein interessanter Trend zeigt sich bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld. Diese ist leicht zurückgegangen: 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten beantragten es 2025, nach 4,8 Prozent im Jahr 2024. Der Höchststand während der Corona-Pandemie lag bei 5,1 Prozent im Jahr 2022. Auch die durchschnittliche Dauer eines Kinderkrankenfalls beträgt 2,5 Tage – das klingt nach einer Menge Stress, oder? Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber schnell handeln, wenn ein Beschäftigter aufgrund der Erkrankung eines Kindes freigestellt wird. Sie müssen einen Datensatz an die Krankenkasse übermitteln, und zwar elektronisch im Verfahren „Datenaustausch Entgeltersatzleistungen“ (DTA EEL). Der Abgabegrund dafür ist „02“ – das kann man sich merken.
Die Entgeltbescheinigung, die die Arbeitgeber ausstellen, enthält alle notwendigen Angaben zur Berechnung des Kinderkrankengelds. So kann die Krankenkasse die Inanspruchnahme korrekt erfassen und die Höchstanspruchsdauer im Blick behalten. Arbeitgeber sind also verpflichtet, diese Meldung zu erstatten, sobald sie von der Freistellung Kenntnis haben. Es ist also mehr als nur ein bürokratischer Akt – es geht hier um die finanzielle Sicherheit der Familien.
Der Gender Care Gap
Ein weiterer Aspekt, der in dieser Diskussion nicht fehlen darf, ist der Gender Care Gap, der aktuell bei 43,4 Prozent liegt. Das bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt 76 Minuten mehr pro Tag für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden als Männer. Das schlägt sich nicht nur im Alltag nieder, sondern hat auch wirtschaftliche Konsequenzen. Frauen verbringen pro Woche etwa 29 Stunden mit unbezahlter Sorgearbeit, während Männer nur auf knapp 20 Stunden kommen. Diese Ungleichheit ist nicht nur frustrierend, sondern hat auch Auswirkungen auf die Erwerbsarbeit der Frauen. Die gerechtere Verteilung dieser Aufgaben könnte ihnen helfen, wirtschaftlich unabhängiger zu werden.
Die letzte Zeitverwendungserhebung (ZVE) fand 2022 statt und lieferte spannende Ergebnisse, die am 28. Februar 2024 veröffentlicht werden sollten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Lage verbessert hat oder ob wir weiterhin über die gleichen Probleme diskutieren müssen. Der Gender Care Gap ist ein Indikator dafür, wie viel Zeit Männer und Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden. Das ist mehr als ein statistisches Mittel – es ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft.