Heute ist der 8.06.2026 und ich sitze hier in Gütersloh und frage mich, wie es eigentlich mit Arztbesuchen während der Arbeitszeit aussieht. Viele von uns kennen das Dilemma: Der Zahnarzttermin, der schon seit Monaten feststeht, überschneidet sich plötzlich mit einem wichtigen Meeting. Oder der plötzliche Schmerz, der uns ans Telefon zwingt, um einen Arzttermin zu vereinbaren. Aber darf ich das überhaupt während der Arbeitszeit? Und was passiert mit meinem Gehalt? Fragen über Fragen, die viele Arbeitnehmer beschäftigen.

Grundsätzlich sollte man Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit anstreben, das ist unbestritten. Sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitbeschäftigte sind in der Pflicht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Private Angelegenheiten sollten die Arbeit nicht unnötig schmälern. Doch es gibt auch Ausnahmen. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen einen Arztbesuch während der Arbeitszeit benötigt, müssen Arbeitgeber diesen ermöglichen. Das regelt unter anderem § 616 BGB, welches besagt, dass Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch behalten, wenn sie ohne eigenes Verschulden für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Arbeitsleistung verhindert sind. Na, das klingt doch schon mal beruhigend!

Akute Fälle und die Regelungen

Akute Krankheitsfälle sind ein gutes Beispiel für solche Ausnahmen. Plötzliche starke Schmerzen oder andere medizinische Notfälle rechtfertigen einen Arztbesuch während der Arbeitszeit. In diesen Fällen greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn fortzuzahlen. Wichtig ist, dass man den Arbeitgeber umgehend über solche Arztbesuche informiert und sich gegebenenfalls krankmeldet. Ab dem dritten Krankheitstag wird übrigens ein ärztliches Attest fällig. Man muss also nicht nur auf den eigenen Körper hören, sondern auch auf die Formalien. Wer das ignoriert, könnte schnell in eine unangenehme Situation geraten.

Besonders hervorzuheben sind auch die Regelungen für Schwangere, stillende Mütter, minderjährige Azubis und Eltern von kranken Kindern. Diese Gruppen haben das Recht auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche. Hier sieht man, dass es im Arbeitsrecht durchaus Unterschiede geben kann, die man sich unbedingt zu Herzen nehmen sollte. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsverträge und Tarifverträge auf Ausschlussklauseln zu § 616 BGB prüfen – das kann viel Ärger ersparen!

Gleitzeit und Arztbesuche

Ein weiteres spannendes Thema ist die Gleitzeit. Angenommen, ein Mitarbeiter hat einen Arzttermin um 9:00 Uhr, während die reguläre Arbeitszeit um 8:00 Uhr beginnt. Muss er die Zeit für den Arztbesuch ausgleichen oder hat er Anspruch auf bezahlte Freistellung? Theoretisch könnte der Mitarbeiter den Termin in seinen Gleitzeitspielraum legen, aber das ist oft leichter gesagt als getan. Arbeitgeber argumentieren häufig, dass ohne zwingende Notwendigkeit die Zeit selbst ausgeglichen werden muss. Das führt nicht selten zu Diskussionen und Frustration auf beiden Seiten.

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Gerichte haben jedoch entschieden, dass bei medizinisch notwendigen Arztbesuchen, die nur während der Arbeitszeit stattfinden können – wie bei Röntgen oder MRT –, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen bleibt, wenn keine Termine außerhalb der Arbeitszeit verfügbar sind. Arbeitnehmer sollten sich also nicht scheuen, Nachweise über die Notwendigkeit des Termins einzuholen. Das kann die Chancen auf eine bezahlte Freistellung erhöhen, besonders wenn man in der Gleitzeit arbeitet.

Ein bisschen Planung und rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber können hier Wunder wirken. Arzttermine sollten, wenn möglich, außerhalb der Kernarbeitszeit gelegt werden. Wenn’s aber nicht anders geht, ist es wichtig, die Termine mit Kollegen abzustimmen, um Überschneidungen mit wichtigen Projektphasen zu vermeiden. Das sorgt für ein besseres Miteinander und verhindert unnötigen Stress.

Am Ende des Tages bleibt festzuhalten: Arzttermine während der Arbeitszeit sind ein heikles Thema. Sie können, wenn man die richtigen Schritte befolgt, ohne größere Probleme bewältigt werden. Man muss nur wissen, wie man seinen eigenen Rücken durch gute Kommunikation stärkt – und das findet man manchmal in den kleinen Details, die im Arbeitsrecht verborgen sind.

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