In Düren brodelt es gewaltig – und das nicht nur aufgrund der frischen Brise, die durch die Stadt weht. Wolfgang Spelthahn, der ehemalige Landrat des Kreises Düren, hat in jüngster Zeit für einiges an Aufregung gesorgt. Er stand vor dem Verwaltungsgericht Aachen und verlor gleich in zwei Klageverfahren. Die Richter entschieden, dass er insgesamt knapp 48.000 Euro an den Kreis zurückzahlen muss. Ein ganz schöner Batzen Geld, wenn man bedenkt, dass diese Einnahmen aus seinen Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten stammen, die als Teil seines Hauptamts angesehen werden. Das macht die Sache nicht einfacher.

Spelthahn, der sich durch seinen Anwalt vertreten ließ, da er erkrankt war, argumentierte, dass die Zahlungen korrekt deklariert und einige dieser Posten nicht zwingend mit seinen Aufgaben als Landrat verbunden seien. Doch Richter Markus Lehmler fand, dass es gar nicht so leicht sei, zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit zu unterscheiden. Ein bisschen wie ein Tanz auf dem Drahtseil, bei dem man schnell ins Straucheln geraten kann. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied letztendlich, dass die Rückforderung des Kreises Düren vollkommen gerechtfertigt sei. Und so steht Spelthahn nun vor der Wahl: 48.000 Euro zurückzahlen oder in Berufung gehen – die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster könnte ihm vielleicht noch etwas Luft verschaffen.

Die rechtlichen Feinheiten im Detail

Doch das ist nicht alles. Die Vergütung für die Nebentätigkeiten, die Spelthahn einnahm, ist bereits durch seine Besoldung als Landrat abgegolten. Eine Ausnahme bildet lediglich seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Sparkasse, für die er die Einkünfte behält. Man könnte also sagen, dass die Situation ein wenig so aussieht, als ob er an verschiedenen Stellen gleichzeitig auf dem Stuhl sitzt – und das hat nunmal seine Tücken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass Spelthahn noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen kann. Diese Möglichkeit könnte ihm einen weiteren Schritt in Richtung Klärung seiner finanziellen Situation bieten.

Doch damit nicht genug! Spelthahn steht auch wegen der sogenannten „Schleuser-Affäre“ im Fokus. Hierbei handelt es sich um staatsanwaltschaftliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen, die mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei Aufenthaltsgenehmigungen betreffen. Am 8. November 2024 wurde er vorläufig vom Dienst suspendiert, die Vorwürfe hat er jedoch stets vehement zurückgewiesen. Die Ermittlungen zu diesem Fall sind noch im Gange – ein wahrhaftiger Sturm, der über seinen Kopf hinwegzieht.

Beamte und ihre Nebentätigkeiten

Diese ganze Situation wirft natürlich auch grundlegende Fragen über die Nebentätigkeiten von Beamten auf. Bürgermeister und Landräte sind schließlich kommunale Wahlbeamte mit einer festen Amtsperiode. Sie müssen sich an die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften halten, und die sind nicht immer ganz einfach zu durchschauen. In Nordrhein-Westfalen gibt es klare Regelungen, die besagen, dass Nebentätigkeiten nur eingeschränkt erlaubt sind. Ab einer bestimmten Höhe müssen die Einnahmen abgeliefert werden – und das kann schon mal zu spannenden Diskussionen führen.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die Abgrenzung zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit ist oft eine knifflige Angelegenheit. Es gibt zwar Ausnahmen, doch die müssen gut begründet werden, um nicht in einen Strudel von Verdächtigungen und rechtlichen Auseinandersetzungen zu geraten. Ein Beispiel dafür ist Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, der zugeben musste, für seine Tätigkeit im Verwaltungsbeirat des FC Bayern München 20.000 Euro jährlich zu erhalten. Am Ende entschuldigte er sich und legte seine Mandate nieder – eine Lehre für alle, die in ähnlichen Ämtern sitzen und sich mit Nebentätigkeiten beschäftigen.

In Düren bleibt es also spannend. Die Entwicklungen rund um Wolfgang Spelthahn werden sicherlich auch in Zukunft für Gesprächsstoff sorgen. Welche Entscheidungen die Gerichte treffen werden und wie es mit den Ermittlungen in der „Schleuser-Affäre“ weitergeht, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Die Bürger haben ein waches Auge auf ihre kommunalen Vertreter!