Dortmund ergreift Maßnahmen: Betteln vor Restaurants künftig verboten
In Dortmund hat sich kürzlich etwas getan, das die Gemüter erhitzt. Seit dem 9. Juli 2026 gilt eine neue Regelung zum Betteln rund um die Außengastronomie. Betteln ist jetzt in einem Abstand von fünf Metern vor Restaurants und Außengastronomie verboten. Die Stadt reagiert damit auf die Beschwerden von Gastronomiebetrieben und Gästen, die sich durch Bettler gestört fühlen. Besonders an Wochenenden und auch an normalen Tagen sprechen Bettler immer wieder Gäste an, und das hat anscheinend für einige Unruhe gesorgt. Man kann sich vorstellen, wie das ist: Man sitzt im Biergarten, genießt sein kühles Getränk und plötzlich wird man von einer Person angesprochen, die um Geld bittet. Das kann den Genuss schon mal trüben.
Interessanterweise ist Dortmund die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die solch eine Regelung einführt. Die Reaktionen aus der Bevölkerung sind gemischt. Viele finden, dass ruhiges Betteln weniger stört, während aggressives Verhalten durchaus Konsequenzen haben sollte. Rechts- und Ordnungsdezernent Norbert Dahmen hebt hervor, dass die Entscheidung auf einer einheitlichen und einfachen Lösung basiert. Die SPD in Dortmund unterstützt die Regelung, um die Gastronomie zu schützen. Das klingt ja fast nach einer politischen Einigkeit, aber nicht jeder ist begeistert. Die Linke lehnt die Regelung ab und sieht sie als Eingriff in die Grundrechte – ein Konflikt, der in vielen Städten aktuell ist.
Ähnliche Regelungen in anderen Städten
In Aachen etwa gibt es seit Ende 2024 ein ähnliches Bettelverbot im Umkreis von fünf Metern um Restaurants, Haltestellen, Geldautomaten, Parkscheinautomaten und Ladengeschäfte. Und in München? Da ist stilles Betteln erlaubt, aber aggressive, organisierte oder den Verkehr behindernde Formen sind tabu. Die Fußgängerzone in der Altstadt hat sogar zusätzliche Einschränkungen. Man merkt, dass viele Kommunen versuchen, dem Phänomen Betteln durch räumlich oder inhaltlich begrenzte Regelungen zu begegnen. Ein generelles Bettelverbot für ganze Städte ist in Deutschland rechtlich meist nicht zulässig. Da stellt sich die Frage, wie sinnvoll solche Regelungen wirklich sind.
Der Oberbürgermeister von Dortmund, Alexander Kalouti, hat klar gemacht, dass es nicht darum geht, Betteln grundsätzlich zu verbieten. Es ist ein Versuch, die Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern. „Die Menschen sollen in Ruhe essen und trinken können“, sagt er. Auch der Sprecher der Wirte, Holger Schmidt, hat sich positiv geäußert: „Schön, wenn man gehört wird.“ Gleichzeitig gibt es Stimmen, die eine Ausweitung des Bettelverbots auf Fußgängerzonen fordern – und das könnte schnell umgesetzt werden, wenn die politischen Mehrheiten im Rat stimmen. Aber Skepsis bleibt: Grüne und Linke hinterfragen den Nutzen dieser 5-Meter-Regelung und befürchten, dass das Problem einfach auf andere Straßen verlagert wird.
Rechtliche Aspekte und Herausforderungen
Wie sieht es denn mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Am 5. Juni 2023 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Beschluss gefasst, der die Unzulässigkeit eines Bettelverbots in Form einer Allgemeinverfügung bestätigt, wenn bereits ein entsprechendes Verbot besteht. Der Stadtrat durfte das Bettelverbot nicht einfach so erlassen, da es kein konkreter Anlass für ein zusätzliches Verbot im Innenstadtbereich gegeben hat. Wenn der Adressat, also die Bettler, die Regelung nicht verstehen oder befolgen können, wird es schwierig. In Dortmund drohen bei Verstößen Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder Bußgelder – ob das die Lösung des Problems ist, bleibt fraglich.
So gibt es also viele Facetten zu betrachten. Die Debatte um das Betteln, die Regelungen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Gastronomie ist in vollem Gange. Die Gespräche haben gerade erst begonnen, und so wird man wohl noch einige Zeit über das Thema diskutieren müssen. Dortmunder, die gerne im Freien speisen, können nur hoffen, dass der Genuss dabei nicht auf der Strecke bleibt.
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