In Sachsen-Anhalt tut sich was! Die Reform der Sozialverwaltung bringt frischen Wind in die Bearbeitung von Anträgen für Menschen mit Schwerbehinderung. Seit der Neuorganisation im März, anlässlich der Gründung des neuen Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) in Halle an der Saale, sind die Weichen für eine zügigere Abwicklung gestellt. Die rund 450 Mitarbeiterinnen, die nun zentral arbeiten, könnten eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der steigenden Fallzahlen spielen. Von 35.500 Anträgen im Jahr 2021 auf über 45.000 im Jahr 2024 – das ist ein ganz schöner Sprung! Um den Rückstau abzubauen, setzt das Land auf gestraffte Verfahren und externe Gutachter.

Besonders spannend ist die Tatsache, dass seit Januar die elektronische Übermittlung des Grades der Behinderung (GdB) an die Finanzämter erfolgt. Das klingt ja fast nach Zukunftsmusik! Und während Niedersachsen am 9. Juli mit einem ambitionierten Zehn-Punkte-Plan für die Integration von etwa 15.800 schwerbehinderten Arbeitslosen an den Start geht, könnte man fast meinen, die Verwaltung hat endlich verstanden, dass es auch anders geht: weniger Bürokratie, mehr Transparenz und finanzielle Anreize für Arbeitgeber – das sind die Ziele des Plans.

Innovative Ansätze in der Antragsbearbeitung

Im Kreis Borken wird es sogar richtig futuristisch – dort testet man ein Pilotprojekt, das Künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung in der Antragsbearbeitung für Hilfe zur Pflege einsetzt. Das klingt nicht nur nach Science-Fiction, sondern hat auch handfeste Vorteile: Der Aufwand wird um etwa 20 Prozent gesenkt, während einzelne Arbeitsschritte bis zu 35 Prozent schneller durchgeführt werden können. Hier wird also nicht nur über Technik philosophiert, sondern sie wird praktisch eingesetzt, um das Leben der Betroffenen zu erleichtern.

Die EU hat sich ebenfalls etwas vorgenommen: Bis zum 5. Juni 2028 soll der EU-Behindertenausweis in allen 27 Mitgliedstaaten gelten. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 5. Juni 2027 umsetzen. Das könnte eine echte Erleichterung für viele Menschen mit Behinderungen sein, die durch den einheitlichen Ausweis von Land zu Land reisen können, ohne sich mit unterschiedlichen Regelungen herumschlagen zu müssen.

Die Herausforderungen bleiben

Trotz all dieser positiven Entwicklungen gibt es auch Schattenseiten. Therapeuten warnen bereits vor längeren Wartezeiten in der Psychotherapie, die durch geplante Honorarkürzungen entstehen könnten. Und im Bereich der Behindertenwerkstätten ist die Justiz gerade sehr aktiv – eine Klage auf gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt das Arbeitsgericht Münster. Hier liegt die durchschnittliche Vergütung für etwa 300.000 Betroffene bei rund 233 Euro pro Monat. Ein Blick auf die Entscheidung, die für September erwartet wird, könnte aufschlussreich sein.

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Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Rolle der Künstlichen Intelligenz in der Arbeits- und Sozialverwaltung. Seit 2021 gibt es das „Netzwerk KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung“, das sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie KI sinnvoll eingesetzt werden kann. Das Netzwerk fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und bietet regelmäßig KI-Labs an, um Best Practices auszutauschen. Die Verantwortung bei der Nutzung von KI ist nicht zu unterschätzen – gerade wenn es um sensible Daten und Entscheidungen geht, die das Leben von Bürgerinnen betreffen.

Die Herausforderungen bleiben also bestehen, doch die Ansätze und Reformen zeigen, dass es einen klaren Willen zur Verbesserung gibt. Es bleibt spannend zu beobachten, welche weiteren Schritte in den kommenden Jahren unternommen werden, um die Situation für Menschen mit Behinderungen weiter zu optimieren. Die Zeit wird es zeigen.

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