Heute ist der 19.04.2026 und in Borken gibt es Neuigkeiten, die vor allem für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen von großer Bedeutung sind. Seit Herbst 2021 ist es möglich, einen speziellen Aufkleber mit vier Punkten beim Bürgeramt zu beantragen. Dieser Aufkleber, der kostenlos erhältlich ist, wurde eingeführt, um den Alltag von sehbeeinträchtigten Menschen zu erleichtern. Er wird auf die Rückseite des Personalausweises geklebt und enthält zwei Braille-Zeichen, die das Kürzel „ad“ bilden, was für „Ausweisdokument“ steht. Mit diesem einfachen, aber effektiven Hilfsmittel können die Betroffenen ihre Ausweisdokumente von anderen Karten, wie beispielsweise Bank- oder Versicherungskarten, unterscheiden.
Der Aufkleber kann sowohl beim Beantragen als auch beim Abholen des Personalausweises kostenlos angefordert werden. Es ist kein ärztlicher Nachweis oder Schwerbehindertenausweis erforderlich, was den Zugang für viele Menschen erleichtert. Zudem beschädigt der Aufkleber das Dokument nicht und beeinträchtigt keine maschinenlesbaren Bereiche, wie etwa den Ausweis-Chip. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sieht diesen Aufkleber als einen wichtigen Schritt in Richtung Barrierefreiheit und setzt sich langfristig für eine Prägung solcher Markierungen direkt in die Karte ein, was jedoch aufgrund der aktuellen Herstellungstechnologie noch nicht möglich ist.
Ein wichtiger Schritt zur Barrierefreiheit
Ab Herbst 2021 sind diese transparenten Aufkleber in allen Bürgerämtern in Deutschland erhältlich. Eine formale Antragstellung ist nicht notwendig; eine mündliche Mitteilung an die zuständige Sachbearbeitung im Bürgeramt genügt. Falls jemand einen bereits gültigen Ausweis hat, kann der Aufkleber auch zu einem späteren Zeitpunkt angefordert werden. Das gilt auch für Hamburg, wo die Aufkleber ebenfalls kostenfrei bereitgestellt werden. Hier ist jedoch ein Termin im Bürgeramt notwendig, und es empfiehlt sich, vorher im zuständigen Bezirksamt anzurufen, da die Handhabung von Kundenzentrum zu Kundenzentrum unterschiedlich sein kann.
Die Braille-Beschriftung des Personalausweises ist ein Erfolg des DBSV, der sich weiterhin für die Möglichkeit einer dauerhaften Prägung anstelle eines Aufklebers einsetzt. Dieser Wunsch ist verständlich, da eine dauerhafte Lösung noch mehr Sicherheit und Praktikabilität für die Betroffenen bieten würde. Aktuell erlaubt die Technik zur Herstellung der Sicherheitsmerkmale des Personalausweises dies jedoch noch nicht.
Die Einführung des Aufklebers ist ein kleiner, aber bedeutender Schritt in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit, der hoffentlich in naher Zukunft durch technische Fortschritte weiter verbessert werden kann. In einer Welt, in der jeder Mensch die gleichen Chancen verdient, ist es wichtig, solche Initiativen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.