In Oldenburg sorgt die Nachricht von Hafterleichterungen für den verurteilten Serienmörder Niels Högel für Aufregung. Högel, der wegen 85-fachen Mordes hinter Gittern sitzt, erhält in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oldenburg die Möglichkeit, die Gefängnismauern für einige Stunden zu verlassen. Diese Ausführungen fanden bereits im November 2024 sowie im Mai und September 2025 statt. Begleitet von zwei Vollzugsbeamten hielt sich Högel in einer Privatwohnung auf. Die Aufenthalte, die bis zu sechs Stunden dauerten, werfen Fragen auf – nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um die Resozialisierung von langjährig Inhaftierten.
Das Niedersächsische Justizministerium begründet diese Maßnahmen mit dem Resozialisierungsgebot. Man möchte den Inhaftierten, selbst solchen mit einem so schweren Vergehen, Perspektiven für ein straffreies Leben bieten. Högel sitzt seit 2009 im Gefängnis; das letzte Urteil gegen ihn fiel 2019. Eine für Dezember 2025 geplante Ausführung wurde jedoch abgesagt, da Angehörige der Opfer nicht informiert wurden – ein klarer Verstoß gegen § 406d der Strafprozessordnung, der die Informationspflicht der JVA regelt.
Ein Schatten über der Vergangenheit
Niels Högel, geboren am 30. Dezember 1976 in Wilhelmshaven, hat eine schockierende Biografie. Von 1999 bis Mitte 2005 arbeitete er als Krankenpfleger in Oldenburg und Delmenhorst. In dieser Zeit beging er zahlreiche Morde an Patienten, was seine Taten zur größten Mordserie in der bundesdeutschen Kriminalgeschichte erhebt. Verdachtsmomente kamen 2001 auf, als eine auffällige Häufung von Reanimationen und Sterbefällen auf der herzchirurgischen Intensivstation festgestellt wurde. Bei 58 % der Sterbefälle war Högel im Dienst.
Seinen ersten Mordversuch beging er 2005, als er auf frischer Tat ertappt wurde, während er die Spritzenpumpe eines Patienten manipulierte. Nach seiner Festnahme im Juli 2005 dauerte es nicht lange, bis die Ermittlungen aufdeckten, dass sich die Zahl der Todesfälle während seiner Beschäftigung verdoppelt hatte. Högel wurde 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt, doch die Ermittlungen ergaben, dass er möglicherweise 84 weitere Menschenleben auf dem Gewissen hat. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 11. September 2020.
Ein ungewisser Ausblick
Die Haftlänge von Högel wird derzeit geprüft, doch er muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Eine frühzeitige Entlassung wäre also erst im Jahr 2037 denkbar. Für die Angehörigen der Opfer bleibt die Situation angespannt. Gespräche mit Opfervertretern sollen deren Interessen im Strafvollzug berücksichtigen, aber das Vertrauen ist erschüttert. Der niedersächsische Landtag hat in Reaktion auf die Taten Högels einen Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit eingesetzt. Gesetzesänderungen zur Erhöhung der Patientensicherheit wurden bereits 2019 in Kraft gesetzt, doch die Frage bleibt: Wie viel Sicherheit kann man wirklich garantieren?
Nach einem statistischen Bericht zum Strafvollzug in Deutschland, veröffentlicht am 31. März 2023, zeigt sich die Struktur der inhaftierten Personen. Diese Daten sind nicht nur von juristischem Interesse, sie spiegeln auch die gesellschaftlichen Herausforderungen wider, mit denen wir konfrontiert sind, wenn es um Resozialisierung und Sicherheit geht. Högels Taten haben nicht nur das Leben vieler Menschen zerstört, sondern auch ein ganzes System in Frage gestellt. Immer wieder bleibt die Frage im Raum: Wie soll man mit solchen Verbrechern umgehen, und was bedeutet das für die Opfer und deren Angehörige?